Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Bekanntmachung. 
In Gemäßheit hohen Ministerial-Beschlusses wird der §. 33 des Sta- 
tuts für die Weimarische Bank (Regierungs-Blatt Seite 287 und 288) vom 
fünften Satze an bis zu Ende in nachstehender Weise berichtiget, bezüglich ver- 
vollständiget und öffentlich bekannt gemacht: 
„Der erste Verwaltungsrath ist von den Begründern der Anstalt im Einver- 
„nehmen mit der Großherzoglichen Staatsregierung ernannt und besteht aus 
„den Herren: 
Raphael Erlanger und in dessen Vertretung Emil Erlanger zu 
Frankfurt a. M.; 
Alexander Mendelssohn und in dessen Vertretung Paul Mendelssohn- 
Bartholdy zu Berlin; 
Kammerrath Christian Gottlob Frege und in dessen Vertretung Christian 
Adolph Mayer zu Leipzig; 
Friedrich Gelpcke und in dessen Vertretung Friedrich Carl Gelpcke zu 
Berlin; 
Staatsrath Gottfried Theodor Stichling und in dessen Vertretung gehei- 
mer Finanz-Rath Franz Ernst Meyer zu Weimar; 
Fabrik-Besitzer Eduard Hagenbruch und in dessen Vertretung Kaufmann 
Ludwig Meyer zu Weimar; 
Fabrik-Besitzer Julius August von Eichel-Streiber und in dessen Ver- 
tretung Severus Ziegler zu Eisenach; 
Kommerzien-Rath Lucius und in dessen Vertretung Joseph Lucius zu 
Erfurt; 
Fabrik-Besitzer Wilhelm Zimmermann und in dessen Vertretung Komptoir= 
Direktor Kreiter zu Apolda. 
„Die Amtszeit dieses ersten Verwaltungsrathes dauert bis zur General-Ver- 
„sammlung nach Ablauf des dritten vollen Verwaltungsjahres der Bank, 
„wo dann die erste Wahl durch die General-Versammlung erfolgt.“ 
Weimar am 18. November 1853. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müller.