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Wird insbesondere ein Erkenntniß oder das demselben vorhergegangene
Verfahren dergestalt aufgehoben, daß das Eine oder das Andere in derselben
Instanz später wiederholt werden muß, so sind die durch das unzeitige Erkennt-
niß oder das vergebliche Verfahren veranlaßten Kosten niederzuschlagen.
Dagegen tritt die Niederschlagung der Kosten für nichtige Handlungen in
dem Falle nicht ein, wo die Nichtigkeit darauf beruht, daß Jemand sich fälsch-
lich für den Vertreter des eigentlichen Streittheils ausgegeben, oder daß falsche
oder verfälschte Urkunden, bestochene oder sonst falsche Zeugen oder Sachverstän-
dige gebraucht, ein Eid wissentlich oder leichtsinnig gegen die Wahrhbeit geschwo-
ren oder der Richter bestochen worden wäre.
S. 17.
Niemals darf für irgend eine obrigkeitliche Handlung Etwas gefordert
werden, für die sich nicht im gegenwärtigen Gesetze ein bestimmter Ansatz nach
unzweifelhaftem Wortverstande findet.
Ausdehnung der vorgeschriebenen Ansätze auf andere ähnliche Fälle ist
durchaus verboten und nie soll eine Observanz dafür angeführt werden dürfen.
. 18.
So oft hingegen über den wahren Sinn dieses Gesetzes Zweifel entstehen
sollten, haben sowohl die Kreisgerichte als die Unterbehörden, ehe sie die Kosten
dem Zahlungspflichtigen abfordern, bei dem Appellations-Gerichte anzufragen,
welches hierbei auch hinsichtlich solcher Ansätze, welche eine Verwaltungsangele-
genheit betreffen, zuständig seyn soll. Das Appellations-Gericht hat alsdann
— und eben so, wenn bei ihm selbst oder bei den oberen Verwaltungsbehörden
solche Zweifel hervortreten — sorgfältig zu ermessen, ob die Einholung authen-
tischer Interpretation erforderlich oder eine doktrinäre Interpretation zureichend ist.
Jede solche authentische oder doktrinäre Interpretation soll sofort durch
das Regierungs-Blatt öffentlich bekannt gemacht werden.
Zweiter Wbschnitt.
Von der Klassen-Taxe.
Gemeinschaftliche Bestimmungen für Justiz= und für Verwaltungs-Gegenstände.
§. 19.
1) Alle Registraturen und Protokolle, hinsichtlich deren kein
höherer Ansatz ausdrücklich vorgeschrieben ist, für jede
Seite (6. 10; — Thlr. 4 Gr.
Insinuations-Registraturen find durchgehends fei.
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