Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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II. In Ausführung des Gesetzes vom 5. März 1850 über die Neuge- 
staltung der Staatsbehörden ist das Großherzogliche Rentamt und die Groß- 
herzogliche Forstgelder-Einnahme zu Eisenach mit dem 1. Januar d. J. aufgeho- 
ben und an die Stelle dieser beiden Behörden von demselben Zeitpunkte ab ein 
Rechnungsamt daselbst eingesetzt worden, welchem, unter gleichzeitig erfolgter 
Aufhebung der Großherzoglichen Kreis-Steuereinnahme in Eisenach, die in den 
§.# 39 bis 41 des oben angezogenen Gesetzes aufgeführten Geschäfte über- 
tragen sind. 
Die Zuständigkeit dieses Rechnungsamtes erstreckt sich über die Bezirke des 
dasigen Großherzoglichen Stadtgerichtes und Justiz-Amtes, wie dieselben in der 
Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 und dem ihr beigegebenen 
Verzeichnisse (S. 557 fg. des Regierungs-Blattes v. J. 1850) näher bezeich- 
net, beziehungsweise nach der Bekanntmachung des Großherzoglichen Kreisge- 
richtes Eisenach vom 21. Februar v. J. (s. S. 40 des Regierungs-Blattes 
v. J. 1852) modificirt worden sind, mit Beibehaltung der zeither von dem 
Rentamte besorgten Geschäfte in gewissen ausländischen Ortschaften. 
Ausgeschlossen bleiben die Steuer-Lokal-Kommissionsgeschäfte im Stadtge- 
richts-Bezirke, welche der Stadtgemeinde-Vorstand auch ferner bis auf Weiteres 
besorgen wird. 
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand- 
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnehmern an das Rechnungsamt treten 
dergestalt ein, daß die Ablieferung der bis zum 1. Januar d. J. fällig ge- 
wordenen Abgaben bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für das verflossene 
Jahr noch an die bisherige Obereinnahme zu bewirken ist. 
Zum Vorstand des Rechnungsamtes ist der zeitberige Rentamtmann Mil- 
helm August Kuhn zu Eisenach als „Rechnungsamtmann“, zum Adjunkten 
desselben der zeitherige Kreis-Steuereinnehmer August Ferdinand Schmidt da- 
selbst unter dem Prädikate „Reutmeister", zum Assistenten der zeitherige Forst- 
gelder-Einnehmer Johann Friedrich Feierstein ernannt worden, und es hat 
die Verpflichtung und Einweisung dieser Beamten am 7. Januar d. J. Statt 
gefunden. 
Bei der vorläufigen Geschäftsabtheilung zwischen den ebengenannten Be- 
amten des Rechnungsamtes ist unter Anderem die Erhebung der direkten Steuern 
von den Ortseinnehmern des Rechnungsamts-Bezirkes mit der Beitreibung der 
rückständigen Steuern, sowie die Verwaltung der Brandkassengelder-Obereinnahme 
und die Bestreitung der Ausgaben für die Brand-Assekuranzkasse zu Weimar, 
demnächst auch die Annahme der Sparkasse-Kapitale und verzinslichen Deposi-
	        
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