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ten-Gelder im Rechnungsamts-Bezirke dem Rentmeister Schmidt, die Verwal-
tung der Forstgelder-Einnahme dem Assistenten Feierstein zugewiesen worden.
Weimar am 18. Januar 1833.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
III. Mit dem 1. Januar d. J. ist die bisherige Großherzogliche Kreis-
Steuereinnahme zu Eisenach dergestalt aufgelöst worden, daß dieselbe nur
noch die Beiziehung der aus vorigem Jahre rückständigen Steuern bis zum
Deflnitiv-Ablieferungs-Termine, dem 15. k. M., zu besorgen und ihr Rech-
nungswesen für das vorige Jahr zu erledigen hat.
Hinsichtlich derjenigen Geschäfte dieser Stelle, welche nicht nach den H.H.
39 — 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 den Rechnungsämtern zufallen,
ist Folgendes angeordnet worden:
A. Der zeitherige Kreis-Steuereinnehmer, jetzige Rechnungsamts-Adjunkt,
Rentmeister Schmidt in Eisenach, hat persönlich zur eigenen Führung folgende
Geschäfte übertragen erhalten:
1) die Bestreitung aller Zahlungen für Rechnung der Zentral-Kassen in
Weimar, jedoch, soweit nicht im Nachstehenden einer Ausnahme ausdrücklich er-
wähnt wird, nur für den Bezirk des Rechnungsamtes Eisenach, nämlich:
a) der Haupt-Staatskasse;
b) der Staatsschulden-Tilgungskasse und für diese namentlich:
die Einlösung ausgelooster Obligationen au porteur zu 3½% ohne
Rücksicht auf den Rechnungsamts-Bezirk,
die Einwechselung der Zins-Koupons von sämmtlichen durch Obliga-
tionen au porteur verbrieften Anleihen, mit Ausnahme der vormals
Königlich Sächsischen Schuld, ebenfalls ohne lokale Beschränkung,
die Zahlung der Zinsen von den kündbaren Anleihen, von den Ren-
ten-Kapitalen, den Dienst= und Pacht-Kautionen,
die Rückzahlung gekündigter, auf den Namen der Darleiher lauten-
der Kapitale;
c) der Besoldungs= und Pensions-Kasse;