Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Besoldungen und Zulagen aus dem akademischen Fiskus, nicht aber die 
aus anderen Kassen, noch Dekrete auf höhere Titel. 
8. 85. 
1) Das Dekret als Advokat. ... ... 10 Thlr. — Gr. 
2) Erlaubnißschein zur juristischen Prarts 6 — 
3) Notariats-Bestalllnng 5.éQ — 
4) Erlaubnißschein zur ärztlichen Btarie oder zur Verwal- 
tung einer Apothekkken 4. — 
bis 12 — 
5) Erlaubnißschein zur chirurgischen Praris bi 1.é. — 
is 53 — 
6) Bestellung eines Physikus ohne Unterschiede 2 — 
Für die Almosen-Kassen tritt in den Fällen unter 
Nr. 1 bis Nr. 6 immer noch 1 Thaler zu obigen 
Taxen hinzu. 
7) Bestätigung eines Pfarrers, eines Diakonus oder Pfarr- 
Substituten mit Hoffnung der Nachfolge, ingleichen eines 
Kaplans oder Frühmessers: 
a) wenn die Stelle unter 300 Thaler eintrüüft. 3 — 
b) 300 Thaler bis 400 Thaler . 4 - — 
c) über 400 Thaler bis 600 Thaler ...... ..6-— 
d)-600--800........ s-— 
c)-800 -.......... 10-——- 
8) Bestaͤtigung eines Schuilehrers oder Substituten mit 
Hoffnung der Nachfolge: 
a) wenn die Stelle nicht über 100 Thaler einträgt 1 — 
b) über 100 Thaler bis 150 Thaller ..l lö- 
c)-1.)0- -200-........2 - 
d)-200- -300-..... ...3-—— 
o)-300-.............. 4 — 
9) Die Bestellung eines Kollaborators oder Pfarr-Sub- 
stituten ohne Hoffnung der Nachfolge, ingleichen die 
Genehmigung eines bloß von einer Gemeinde auf Wi- 
derruf angestellten Schullehrrees 1..é— 
Anmerkung zu Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 0. Mit diesen Ansapen stnd alle und jede 
Niederschriften und Ausfertigungen von Erledigung der Stelle an bis zut Einfübrung des 
Nachfolgers und Genehmigung des Vergleiches mit diesem, sowohl bei den Oberbehörden,
	        
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