Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

M. Dispensationen. 
") In kirchlichen Angelegenbeiten. 
87. 
(Sum Walsen= Justituts= Fonde.) 
Gestattung nur zweimaligen Aufgebotes verlobter Personen 2 Thlr. 
bis 5 
nur einmaligen Aufgebotts. - 
bis 20 - 
der Trauung an demselben Sonntage, wo das letzte 
Aufgebot geschiet .. ......2 
bis 10 
der Trauung außerhalb des Wohnortes oder des 
Geburtsortes eines der Verlobten . 1 
bis 2 
einer Haustraungagag I1 
bis 15 
die Taufe eines neugebornen Kindes über 30 Tage 
hinaus zu verschieben, für jeden weitern Tag ..—— 
GamschtIllehkechveusIssl 
Gestattung der stillen Trauung ohne alles W in Noth- 
sfällen: . 
l 
bis 30 
(Zur Kirchenkasse des Pfarrertes.) 
Gestattung, mehr als vier anwesende Gevattern bitten in duͤr- 
fen, für jeden über vier. .. . .. . 1 
(Zum Landschul-Fonds.) 
Gestattung der Trauung verwitweter oder geschiedener Ehegat- 
ten vor Ablauf der Ordnungefris, fir eden daran 
fehlenden Monat . .. . — 
bis 3 
der Ehe in verbotenen Graden mit Neffen oder 
Nichten, mit der Bruderswitwe, der Schwester oder 
dem Bruder eines verstorbenen oder geschiedenen 
Ehegatten, mit der Schwesier der Stiefmutter oder 
des Stiefvaters. .. . .5Thlr 
bis 20 = 
Gestattung der Ehe zwischen ersten Geschwisterkindern #a# 2 = 
is 10 
423 
— Gr. 
*
	        
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