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6) für die Beiwohnung einer gerichtlichen Eidesleistung Thlr. — Gr.
in minderwichtigen Rechtsangelegenheiten aber nunr. — 20
einschlüssig der Vorbereitung unter Nr. 5.
Anmerkung. Diese Gebühr hat auch ein Stellvertreter des Land.Ra-
biners anzusprechen.
7) für den Besuch bei einem Gefanggeen 1. —
8) für Begleitung zum Richtplage .... 2 —.=
C, bei Eidesleistungen in der Synagoge:
für den Land-Rabiner oder dessen Stellvertreter 1 —.
in minderwichtigen und in geringen Untersuchungssachen
.)[5)TT[ — . 20
für den Klopernr — 5=
für jeden Zunngen — 2
Anmerkung. Die Ansätze der Diäten und Transport-Kosten, wo sie bei den Geschäften
unter B und C vorkommen, sind dieselben wie unter 4.
P. Staatsärztliche Gebühren.
I. Verrichtungsgebühren.
#§. 134.
A. Gebühren der Mitglieder der Medizinal-Kommission:
I. bei Abgabe von Gutachten in bürgerlichen Rechtssachen
dem Referenen bi Thlr. — Gr.
is -
nach der Wichtigkeit oder Schwierigkeit der Sache;
für die Mit-Votanten aber die Hälfte dessen, was der
Referent erhält.
II. Bei Kandidaten-Prüfungen
1) jedes der Prüfung beiwohnende Mitglied der Prüfungs-Kommission:
a) für die Prüfung eines Arztes zur Ausübung der Privat-
Heilkunde oder der staatsärztlichen Funktionen 3 Thlr. — Gr.
b) für die Prüfung eines Wundarztes erster Klasse 2 —.
und wenn gleichzeitig oder später eine Prüfung in der
Geburtshülfe dazukommt, wieder halb so viel,
c) für die Prüfung eines Wundarztes zweiter Klasse -
d) für die Prüfung eines Apothekers oder Provisors 3 —
und außerdem das die praktischen Prüfungen im Labo-
ratorium leitende pharmazeutische Mitglie 5
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