473
In dem Auslande erhöhen sich diese Ansätze um die Hälfte.
Dieselben Diäten 2c. Ansätze gelten auch für die Boten.
II. Bei dem Appellations- Gerchte den Kreisgerichten und den übrigen
–i
K
1) Bei jeder Dienstverpflichtung 8 bei Pruͤfung eines Kandidaten oder
Accessisten.. ...... — Thlr. 20 Gr.
2) Für den Anschlag und die Abnahme ausländischer Ediktalien,
Subhastations-Patente oder anderer öffentlicher Anschläge — Thlr. 8 Gr.
3) An Diäten:
a) bei nothwendigen Verschickungen an Orte von mehr als 4 Stun-
den Entfernung neben den etwaigen Gebühren für das Geschäft
selbst mit Ausschluß bloßer Botengänge zur Bestellung schrift-
licher oder mündlicher Verfügungen für den Tag —1 Thlr. 10 Gr.
dauert die Expedition nicht über 6 Stunden nur. — 6
über Nacht Quartier-Gelkdkdkdd ... — 5
b) ebensoviel, wenn der Diener außerhalb des Geschäfts-Lokals der Behönde
einen Beamten derselben begleitet.
Im Auslaude erhöhen sich die Diäten 2c. um die Hälfte.
Dieselben Diäten= rc. Ansätze gelten auch für die Boten.
4) Erinnerungs= oder Exequir-Gebühren, dieselben wie im K. 150.
III. Bei den Unterbehörden.
. 150.
1) Für den Anschlag und die Abnahme ausländischer Subhastations-Pa-
tente, Ediktal-Aufrufe oder anderer öffentlichen Anschläge — Thlr 5 Gr.
2) Für die Bekanntmachung einer obrigkeitlichen Verfügung
mittelst Ausrufs unter der Schelle, wo dieses hergebracht
ist, oder im einzelnen Falle für angemessen erachtet wird 5 Gr. bis 8 Gr.
3) für eine Auspfändung, Exmission, ingleichen wenn der
Diener zur Abholung oder Ueberbringung eines Konsens-
Kapitales oder sonst zu einer an die Behörde, bezüglich
von derselben zu leistenden Zahlung, verschickt wird. — Thlr. 8 Gr.
Dauert die Verrichtung, den Weg mit eingerechnet,
über sechs Stunden bis zu einem ganzen Tage — 16
Bei Auspfändungen wegen eines Schuldbetrages von
nicht über 50 Thaler in Allemn. — .5