Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eisenach. 
Nummer 7. 6 Weimar. 19. Februar 1883. 
BVerau#tmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird der 
hierunter folgende Nachtrag zu dem Statut der allgemeinen Pensions-Anstalt 
für die Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer des Großherzogtbumes 
Sachsen-Weimar-Eisenach zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. Februar 1833. 
Großherzoglich Sächsische Immediat-Kommission für das 
katholische Kicchen und Schul-Wesen. 
Schmith. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
sügen hiermit zu wissen, daß Wir auf Antrag Unseres Staats-Ministeriums 
die Vereinigung der nach Statut vom 21. April 1835 bicöher bestandenen 
Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der an den katholischen Schulen 
des Großherzogthumes angestellten Lehrer mit der durch das Statut vom 1. 
Oktober 1841 für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach errichteten 
allgemeinen Pensions-Anstalt für Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer 
gnädigst genehmigt haben. 
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