Uegierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen- Weimar-Eisenach.
Nummer 7. 6 Weimar. 19. Februar 1883.
BVerau#tmachung.
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird der
hierunter folgende Nachtrag zu dem Statut der allgemeinen Pensions-Anstalt
für die Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer des Großherzogtbumes
Sachsen-Weimar-Eisenach zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. Februar 1833.
Großherzoglich Sächsische Immediat-Kommission für das
katholische Kicchen und Schul-Wesen.
Schmith.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
sügen hiermit zu wissen, daß Wir auf Antrag Unseres Staats-Ministeriums
die Vereinigung der nach Statut vom 21. April 1835 bicöher bestandenen
Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der an den katholischen Schulen
des Großherzogthumes angestellten Lehrer mit der durch das Statut vom 1.
Oktober 1841 für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach errichteten
allgemeinen Pensions-Anstalt für Witwen und Waisen verstorbener Schullehrer
gnädigst genehmigt haben.
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