Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 8. Weimar. 9. März 1853. 
Regulativ 
über die Prüfungen, die Ausbildung und die Beschäftigung der 
Rechts-Kandidaten, Accessisten und Auditoren. 
Da in Folge des neuen Gerichtsverfabrens es sich als angemessen dar- 
stellt, sowohl die Vorschriften über die Prüfungen der Rechts-Kandidaten in 
einigen Beziehungen zu ändern, als auch allgemeine Regeln über deren prakti- 
sche Ausbildung und Beschäftigung aufzustellen: so verordurt, nach eingebolter 
Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Großberzogs, das Großherzogliche 
Staats-Ministerium im Einverständniß mit den Fürstlich Schwarzburgschen Mi- 
nisterien zu Rudolstadt und Sondershausen und zur Erledigung der im K&. 19 
des Vertrages über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Appellations-Gerich- 
tes erfolgten Verabredung, betreffend den Erlaß einer gemeinschaftlichen Ver- 
ordnung über die Prüfungen und die Beschäftigung der Rechts-Kandidaten und 
Auditoren aus den verschiedenen zu dem Appellations-Gerichte vereinigten Län- 
der, wie folgt: 
I. Die erste Prüfung betreffend. 
. 1. 
Die Prüfungen der Rechts-Kandidaten finden Statt, sobald sich eine an— 
gemessene Zahl von Kandidaten gemeldet hat. 
8. 2. 
Diejenigen, welche zu diesen Prüfungen zugelassen zu werden wünschen, 
haben sich unter Ueberreichung 
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