Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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I. 
Verzeichnißsß 
derjenigen zollvereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Ueber- 
gange in den Steuerverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe 
zu unterziehen sind, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben. 
  
  
  
  
  
  
Pofition Ver- 
- des trags- 
z Benennung der Gegenstände. cruetrugen, siihier Bemerkungen. 
Vereins= bensatz. 
Tarifs. Ridhlr. 9r. 
für den Zellzentuer 
1 Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit T 
Wolle oder Leinen: 1 
1) ungebleichtes ein= und zweidrähtiges, und Watten 3. V. 2b, 1/ rei. 
2) ungebleichtes drei= und mehrdrähtiges, ingleichen E 
alleögezwirnte,gebleichteodergefärbteGara3-V-2b,2 frei.l 
2 Baumwollenwaaren, desgleichen aus Baumwolle % 
und Leinen, ohne Beimischung von Seide, Wolle und H 
anderen Thierhaaren gefertigte Zeuge und Strumpf- 
waaren, Spitzen (Tull), Posamentier-, Knopfmacher-, 
Sticker= und Putz-Waaren; auch dergleichen Zeug- 
und Serumpf-Waaren mit Wolle gestickt oder brochirt; 
ferner Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden 
(Lahn) und Baumwolle oder Baumwolle und Leinen, 
außer Verbindung mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, ê 
Holz, Leder, Messing, Stahl und anderen Materialien 3. V. 2 
3Blei: 
a) rohes, in Blöcken, Mulden u. s. w., auch al- *Wb**'* 
tes, desgleichen Blei-, Silber= und Gold-Glatte (St. V. 1a Frei 
b) grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Röhren, Schrot, 
Platten u. s. w., auch gerolltes Blei. .. . . . . ISt. V. 4b frei. 
c) feine Bleiwaaren, als: Spielzeug u. s. w. ganz 
oder theilweise aus Blei, auch dergleichen lackirte 
Waarnrnnnnn St. V. 414 
4Bürstenbinder= und Siebmacher-Waa- 
fren: 
a) grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne 
Politur und e . 3. V. 4a (frei.