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Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 25. Weimar. 31. Mai 1831.
Ministerial-Bekanntmachungen.
1. Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst beschlossen,
der von Ihrer Königlichen Hoheit, der Frau Großberzogin, unter dem Namen
„Sophienstift“ allhier gegründeten Erziehungsanstalt für Töchter aus den höhe-
ren Ständen die Rechte einer juristischen Person zu verleihen, auch die biefür
errichteten, nachstehend abgedruckten Statuten (den Prospektus vom 25. Dezem-
ber v. J.) zu genehmigen, was höchstem Befeble gemäß andurch öffentlich be-
kannt gemacht wird.
Weimar am 22. April 1854.
Zweites Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats Ministeriums.
von Wydenbrugk.
Prospektus
über die
Gründung einer Erziehungsanstalt fur Tochter hoherer Stände
in Weim ar.
1.
Mit Ostern 1854 wird in der Großherzoglichen Residenz-Stadt Weimar
eine Bildungsanstalt für Töchter höherer Stände unter dem Namen
„Gophienstift“
errichtet.
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