Full text : Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Bayern.

6  Großbeamte  der  Krone.  Königliche  Orden.

Eltern:

Vater:  Maximilian,  Herzog  in  Bayern,  geboren  zu  Bamberg  den  4.  Dezember
1808,  gestorben  zu  München  den  15.  Nov.  1888.

Mutter:  Ludovika  Wilhelmine,  Königliche  Prinzessin  von  Bayern,  geboren  den
30.  August  1808  zu  München,  vermählt  zu  Tegernsee  am  9.  Septbr.
1828,  gestorben  zu  München  den  26.  Januar  1892.

II

Grohbeamte  Aer  Krone

Kron-Obersthofmeister.
Seine  Durchlaucht  Albrecht  Fürst  zu  Oetktingen-Oettingen  und  Oettingen-Spielberg,
  Standeoherr  und  Erbl.  Reichsrat  der  Krone  Bayern.  #.  WFl.  M3.
Pblr.

 

Kron-Obersthämmerer.

—  —  —

Kron-Oberstmarschall.

Kron-Oberstpostmeister.

Seine  Durchlaucht  Albert  Fürst  von  Thurn  und  Taxis,  Herzog  zu  Wörth
und  Donaustauf,  Erb--General-Postmeister,  Erblicher  Reichsrat  der  Krone  Bayern
und  in  ÖOsterreich,  Erbl.  Mitglied  des  Preuß.  Herrenhauses,  Erbliches  Mitglied  der
Kammer  der  Standesherren  in  Württemberg.  Oberst-Inhaber  des  K.  B.  2.  Chevauleger-Regiments.
  T.  AAdB.  HEI  MW  K#.  SEHL  Bulgai.  OGV.  SCI.

u.
Konigliche  Orden.

1.  Haus-Ritterorden  vom  heiligen  Zubert.

Dier  Orden  wurde  von  Gerhard  V.,  Herzog  von  Jülich  und  Berg,  im  Jahre  1444  zum  Andenken
eines  am  Tage  des  deiligen  Hubertus  ersochtenen  Sieges  über  Arnold  von  Egmont  Fistet.  am
29.  Sept.  1708  aber  von  Kurfürst  Jobann  Wilhelm  von  der  Pfalz  erneuert.  Nach  den  Statuten  ist
die  Zadl  der  fürstlichen  Ritter  unbestimmt,  die  der  gräslichen  und  freiherrlichen  Kapitularen  aber,
nebst  einem  Großkomtur,  aus  zwölf  sestgesetzt.  Deb  Königs  Maximilian  Joseph  Majiestät  haben
diesen  Orden  als  den  ersten  Orden  des  Reichs  mit  seinen  Statuten  und  Vorrechten  bestätigt  und  ihn
dergestalt  mit  dem  von  Allerhöchstdenselben  gestisteten  Verdienstorden  der  Bayer.  Krone  in  Verhältuis
Leleun,  daß  die  bißherigen  Kapitularen  desselben,  wenn  sie  auch  Großkreuze  des  Verdienstordens  der

ayer.  Krone  sind,  am  Range  den  andern  Großkreuzen  des  Hubertus  =  Ordens  vorgeben  und  die
zwöls  Kapitularen  des  Hubertus-Ordens  aus  den  Komturrn  des  Verdienstordens  der  Bayer.  Krone,
welche  sich  dazu  eignen  und  dle  Stelle  sechs  Jahre  bekleiden,  gewählt  werden  sollen.  Nach  den
neueren  Allerdöchsten  Bestimmungen  können  den  Hubertus-Orden  nur  Souveräne  und  reglerende
Zürsten,  ihre  Agnaten  und  Verwandten  mänmnlicherseits.  insofern  sie  nicht  in  fremden  Dlenstes=  oder
Subektionsverhältnüssen  stehen,  erbalten,  oder  sonst  Ausländer,  welche  denselben  bei  Auswechslung
fremder  Orden  mit  dem  Hubertus-Orden  von  ihren  Sonveräns  erdalten,  oder  endlich  solche,  welche
den  Königs  Majestät  als  vorzüglich  würdig  dazu  erkennen.  Das  Ordenszeichen  ist  ein  goldenes,
achtspitziges,  weih  emailliertes  Kreuz  mit  dem  Bilde  des  deiligen  Hudertus,  mit  der  Legende;  in
trau  vant,  in  gotischer  Schrift;  dasselbe  wird  von  den  Rittern  außer  den  Zeremonien  an  einem
dandbreiten  ponccauroten  Bande  mit  grüner  Einfassung  getragen.  Bei  Feierlichkeiten  haben  sie
solches  über  dem  Zeremonienkleide,  welches  in  einer  schwarzen  spanischen  Kleidung  besteht,  an  einer
oldenen  Keite  um  den  Hals.  Die  Ritter  daben  noch  auf  der  linken  Brust  einen  spitigen,  mit
Strahlen  matt  gestickten  Stern,  worauf  ein  mit  Silber  gesticktes  und  mit  Gold  durchwirktes  Krenz
mit  einer  goldenen  Einsassung  liegt;  in  der  Mitte  des  Sterns  ist  eine  ponceaufarbene  samtene
Zirkelsläche  mit  obiger  Devise.