Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Eeite  des
Regierungs-LSuha

  t  t.

 

 

 

B'attes.
8)  Ministerial-Bekanntmachung,  wornach  der  zwischen  den  Königreichen  PreuuHhen,
  Hannover  und  dem  Kurfürstenthume  Hessen  einerseits,  und  der  freien
Hansestadt  Bremen  andererseits,  wegen  Suspension  der  Weserzölle  zu  Bremen
  am  26.  Januar  1856  geschlossene  Vertrag  mit  dem  1.  Januar  1857
in  Wirksamkeit  tiititeee  ....  ..  ....  312.

Das  vorstehende  Repertorium  ist  in  Folge  des  bei  Errichtung  des  Großherzoglichen
  Regierungs-Blattes  erschienenen  höchsten  Patents  vom  18.  März
1817  und  gemäß  der  Verordnung  vom  2.  März  1832  (Regierungs-Blatt
vom  Jahre  1817  Seite  2  Nr.  7  und  vom  Jahre  1832  Seite  13  Nr.  4)
bearbeitet  und  abgedruckt  worden.

Weimar  am  31.  Dezember  1856.

Die  Medaktion  des  Großherzoglichen  Megierungs-Blattes.
Dr.  Ernst  Müller.