Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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11.  Den  auf  den  allgemeinen  Reservefonds  überwiesenen  Willigungen  des  Landrats
erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrate  gegenwärtigen  Abschied  erteilen,  sprechen  Wir  ihm
für  die  ersprießliche  und  opferwillige  Förderung  der  Kreisinteressen  neuerdings  Unsere
Anerkennung  aus  und  versichern  ihn  Unserer  Huld  und  Gnade.

Wildenwart,  den  26.  Juli  1909.

Luitpold,

Prinz  von  Bayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Pfaff.  v.  Brettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrat  v.  Schreiber.