Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(AXIV  )

 

Frankreich,  Kaiserreich,  —  die  dasigen  Telegraphenstationen  werden  mit  den
hiesigen  in  Verbindung  gesetzt
Frauenstein,  Stadt,  Sstätigung  des  "  uur  die  vasise  *1

casse
G.

Gasbeleuchtung  zu  Zwickau,  s.  Zwickau.

Gebühren  für  die  amtliche  telegraphische  Cortespondenz  innerhalb  Sachfens

—  deren  Ermäßigung
—  für  die  allgemeine  telegraphische  Correspondenz  —  weitere  Ermäßigung
  derselben
Geisteskranke  —  Beschleunigung  der  Einlieferung  derselben  it  in  die  Heilanstalt
  zu  Sonnenstein
Geithain,  Stadt,  —  Bestätigung  des  Regulatios  für  die  dasige  Sparcasse
Gerichtsbarkeiten  —  inwiefern  die  Bekanntmachung  vom  26sten  April
1838  über  deren  freiwillige  Abtretung  als  maaßgebend  zu  betrachten
  ist
Gerichtsbehörden  —  inwiefern.  selbige  die  nach  18  der  Ausführungsverordnung
  zum  Preßgesetze  vom  14A4ten  März  1851  zu  erstattenden
Anzeigen  über  Confiscation  und  Vernichtung  eines  Preßerzeugnisses
zu  beschleunigen  haben  .
Gesetz-  und  Verordnungsblatt  —  ob  und  inwiefern  den  utöherren,
welche  ihre  Gerichtsbarkeit  an  den  Staat  freiwilig  abgetreten  haben,
ein  Eremplar  davon  zu  verabfolgen  ist

Getreide  —  Aufhebung  des  Eingangszolls  für  selbiges

Gewerbe-  und  Personalsteuer,  im  Jahre  1853  zu  entrichtende,  —  wel—
cher  Erlaß  dabei  gewährt  wird  ....
—-Einnehmergebuhrendabei.
Gruben  —  deren  Räumung  in  der  Stadt  Dresden,  s.  Dresden.
Grund=  und  Hypothekenbehörden  —  aus  welchen  Gründen  selbige
von  Grundstücksabtrennungen  zum  Straßenbaue  zu  benachrichtigen  sind
—  —  was  selbige  bei  Dismembrationen  von  Grundstücken  hinsichtlich  der
Beschränkung  der  gesetzlichen  Dismembrationsfreiheit  zu  beobachten  haben
—  —  haben  der  Eintragung  der  Erwerber  von  Grundstücken  als  neuer
Besttzer  in  das  Grund-  und  Hypothekenbuch  um  der  militärischen  Ei—
genschaft  derselben  willen  keinen  Anstand  zu  geben.  .  .
Grundlasten—PraclusivteiminfuiProvocationenaufdeien  Ablösung  .
Grundsteuer,  im  Jahre  1853  zu  entrichtende,  —  welcher  Erlaß  dabei  gewährt!
  wird
Grundsteuern,  im  bisherigen  Steuerbezrke  Hohnstein  gefällige,  —  veren  Er—

hebung  wird  künftig  durch  eine  Nebeneinnahme  zu  Schandau  erfolgen
Grundstücke  —  können  von  activen  Militärpersonen  durch  Kauf  oder  einen
anderen  Vertrag  unter  Lebenden  erworben  werden

—  ob  und  inwieweit  die  Ablösung  der  auf  Trennstücken  haftenden  Oblastenantheile
  bewerkstelligt  werden  kann.
Grundstücksabtrennungen  —  Veschränkungen  der  gisehiihen  Dismembrationsfreiheit
  dabei  .  .

 

Tag.
6  Mai
18  Aug.

15  Jan.
21  Juli
29  Nov.
7  März

24  Aug.

7  Nov.

24  Aug.
9  Sept.
20  Oct.

30  April
21  Sept.
24  Jan.
26  Febr.
18  Julie

1  Dec.

30  April
22  Nov.
18  Juli
28  Juli

26  Febr.

 

 

Seite.

75

185  fg.

157  fg.
275  fg.

70  fg.

170  fg.

 

 

Paragraph.
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1,  3

1
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1  —4
1,  2
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