Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 21. Weimar. 9. August 1837.
Ministerial-Bekauntmachungen.
I. Auf dem Grunde der Bestimmung im §. 19 des Gesetzes über die
Militär-Dienstpflicht vom 27. Juni dieses Jahres hat das unterzeichnete
Staats-Ministerium beschlossen, das Großherzogthum in drei und zwanzig Musterungs=
und Verloosungs-Bezirke einzutheilen, mit der weiteren Bestimmung,
daß
A. im I. Verwaltungsbezirke:
der 1. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk den Stadtgerichts-Bezirk Weimar
mit dem Musterungsorte Weimar,
der 2. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften des Justiz-Amtes
Weimar mit dem Musterungsorte Weimar,
der 3. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften des Justiz-Amtes
Großrudestedt mit dem Musterungsorte Großrudestedt,
der 4. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften der Justiz-Aemter
Berka a./J. und Vieselbach mit dem Musterungsorte Nohra,
der 5. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften des Justiz-Amtes
Blankenhayn und der Justizamts-Kommission Remda mit dem Musterungsorte
Blankenhayn,
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