Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Uegierungs-Blatt
für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  21.  Weimar.  9.  August  1837.

Ministerial-Bekauntmachungen.

I.  Auf  dem  Grunde  der  Bestimmung  im  §.  19  des  Gesetzes  über  die
Militär-Dienstpflicht  vom  27.  Juni  dieses  Jahres  hat  das  unterzeichnete
Staats-Ministerium  beschlossen,  das  Großherzogthum  in  drei  und  zwanzig  Musterungs=
  und  Verloosungs-Bezirke  einzutheilen,  mit  der  weiteren  Bestimmung,
  daß

A.  im  I.  Verwaltungsbezirke:

der  1.  Musterungs=  und  Verloosungs-Bezirk  den  Stadtgerichts-Bezirk  Weimar
  mit  dem  Musterungsorte  Weimar,

der  2.  Musterungs=  und  Verloosungs-Bezirk  die  Ortschaften  des  Justiz-Amtes
  Weimar  mit  dem  Musterungsorte  Weimar,

der  3.  Musterungs=  und  Verloosungs-Bezirk  die  Ortschaften  des  Justiz-Amtes
  Großrudestedt  mit  dem  Musterungsorte  Großrudestedt,

der  4.  Musterungs=  und  Verloosungs-Bezirk  die  Ortschaften  der  Justiz-Aemter
  Berka  a./J.  und  Vieselbach  mit  dem  Musterungsorte  Nohra,

der  5.  Musterungs=  und  Verloosungs-Bezirk  die  Ortschaften  des  Justiz-Amtes
  Blankenhayn  und  der  Justizamts-Kommission  Remda  mit  dem  Musterungsorte
  Blankenhayn,

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