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III. Nachdem die Verwaltung der Sporteln-Einnahme des Großherzoglichen
Justiz-Amtes zu Buttstädt vom 1. d. M. an dem Großherzoglichen Rechnungsamte
daselbst mit übertragen worden ist: so wird dieses hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 17. Jannar 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Zu Folge des Artikels 7 des zwischen den Zollvereins-Staaten und
der freien Hansestadt Bremen unter dem 26. Jannar 1856 geschlossenen Vertrages,
die Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend, sowie des Artitels
11 der zu diesem Vertrage gehörigen Uebereinkunft II (Regierungs-Blatt vom
Jahre 1856 Seite 222) soll in Bremen eine Zollvereins-Niederlage errichtet
werden, in welcher Erzeugnisse des Zollvereines, sowie in demselben verzollte fremde
Waaren unter Aufsicht und Kontrole des Zollrereinsländischen Haupt-Zollamtes zu
Bremen gelagert, behandelt, umgepackt, getheilt und zollfrei in den Zollverein wie-
der eingebracht werden können.
Uebergangsalgabepflichtige Güter, welche aus der Niederlage nach dem Zoll-
vereinsgebicte zurückgeführt werden, unterliegen jedoch den in dem Staate, nach
welchem sie zurückgebracht werden sollen, gesetzlich bestehenden Uebergangsabgaben
und können nur ausnahmsweise, falls über ihre Identität kein Zweifel obwaltet,
mit (Genehmigung der bctreffenden Direktiv-Behörde Uebergangsabgabenfrei wieder
eingelassen werden.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 9. Dezember 1856 (NRe-
gierungs-Blatt Seite 312) und vom 19. Mai 1857 Ziffer III (Regierungs-Blatt
Seite 78) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Eröffnung der
fraglichen Zollvereins-Niederlage zu Bremen am 1. Februar 1860 erfolgen wird
und daß gleichzeitig ein von dem Senate der freien Stadt Bremen publicirtes Negu
lativ für die Niederlage für Zollvereinsgüter in der Stadt Bremen in Kraft tritt.
Zugleich wird vom 1. Februar 1860 an eine besondere Zollabfertigungsstelle
des Zollvereinsländischen Haupt-Zollamtes zu Bremen in Verbindung mit der Nie-
derlage für Zollvereinsgüter an der Unterweser errichtet werden. Dieselbe hat im