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Die Art der Zusammensetzung, die Zeit des Zusammentrittes, der Sitz, die
Leitung, Geschäftsführung u. s. w. der Kommission wird von den Vereinsverwal-
tungen durch besondere Verabredung festgesetzt.
Tranftt-Verhältnisse.
Art. 71.
Hinsichtlich der Berechnung und des Bezuges der Porto-Antheile für Trau-
sit = Leistungen bleiben auch bei künftigen Ermittelungen die Verhältnisse vor dem
1. Juli 1858, wie solche bereits bei Ermittelung der jetzt geltenden Procent-Sätze
berücksichtigt worden sind, unter nachfolgenden Bestimmungen maßgebend?
1) Diejenigen Strecken, auf denen bis zur genannten Zeit ein Transit ohne
Bezug von Transit-Porto oder Transit-Vergütung Statt gefunden hat, bleiben
bei Ermittelung der Einnahmeantheile auch künftig außer Betracht.
2) Diejenigen Strecken dagegen, auf denen das volle Transit-Porto nach
Maßgabe des Vereins-Tarifes bezogen und erhoben wurde, kommen bei der Taxi-
rung behufs Ermittelung des Procent-Satzes nach ihrer Länge in direkter Entfer-
nung auch künftig zu Gunsten der betreffenden transitleistenden Verwaltungen in
Berechnung.
3) Für solche Strecken, auf denen Statt des vollen Transit-Porto nur eine
bestimmte, nach den einzelnen Sendungen bemessene Quote desselben bezogen wurde,
ist der Taxirung für die Procentsatz-Ermittelung auch nur diese Quote zum
Grunde zu legen. ·
4) Für diejenigen Fälle, in welchen für den Transit Abfindungssummen,
Pauschal-Vergütungen 2c. gezahlt worden sind, wird festgesetzt,
a. daß da, wo der ursprünglichen Bemessung dieser Abfindungssummen, Pau-
schal-Vergütungen u. s. w. eine bestimmte Quote des normalen Transit-
Porto nachweisbar zum Grunde liegt, eben diese Quote für die Taxirung
zum Zwecke der Procentsatz-Ermittelung maßgebend ist,
daß hingegen
b. da, wo für die Abfindungssummen, Pauschal-Vergütungen u. s. w. eine
solche nachweisbare Grundlage fehlt, während der Zeit von zwei Monaten
für die auf der betreffenden Strecke transitirenden Fahrpostsendungen das
normale Transit-Porto zu notiren und auf Grund dieser Notizen bezüglich
ihrer Vergleichung mit der stipulirten Abfindungssumme oder Pauschal-Ver-
gütung die entsprechende Quote des normalen Transit-Porto zu ermitteln ist.
Die in beiden Fällen eintretende Ermittelung des Verhältnisses ist durch eine
Verständigung zwischen den bei der Benutzung der betreffenden Transit -Strecken