Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Laufende

Nr.

—  —  —  I= 



 

 

Gegenstand

(Bei  Grundstücken  ist  auch  der  Bundesstaat  anzugeben,
in  welchem  sie  liegen.)

–  ——  —¾.  —  —  —  —

 

2

—

Bemerkungen,
Wert  insbesondere  ob  sich  die
Gegenstände  im  Ausland
ade  einem  deutschen
Mar#  #  pf.  chutzgebiete  befinden.
3  4

 

übertrag

b)  Sonstige  Grundstücke.

Hier  ist  in  Spalte  3  der  gemeine  Wert  zur  Zeit
des  Anfalls  des  Erwerbes  anzugeben.

zusammen

Abteilung  2.  Geld  mit  Einschluß  des  Papiergeldes,
  Banknoten.

zusammen

Abteilung  3.  Wertpapiere.

zusammen

Abteilung  4.  Forderungen  mit  Einschluß  der  Hypotheken--,
  Grundschuld=  und  Rentenschuldforderungen.

zusammen