Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Zuhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
lattes. 
  
V. 
Jagdgerechtsame auf fremden Grund und Boden. Gesetz, Bekannt- 
machung und Gesezzesnachtrag über die nachträgliche Entschädigung der 
früherhin dazu Berechtigtten . . . . .. 
Inden. Nachtrag vom 23. April 1862 zu dem Gesetze vom 6. März 
1850 über die Rechtsverhälmisse der Juden 
K. 
Kassenbeamte. Siehe Abzüge, Steuern — direkte — und Vor- 
mundschaften. 
Kataster-Führung über die Orte Burbach, Hermstedt, Hirschroda, Kit- 
telsthal, Liskau (Wüstungsflur), Loßnitz, Oberrosla, Söllnitz, Stobra 
und Wartha mit Spir . .. . . .. 
Kleiderstoffe. Siehe Schweinfurter Grün. 
Kohlen. Gleich der Knochenkohle sollen auch andere thierische Kohlen bei 
dem unmittelbaren Eingange aus dem freien Verkehre Oesterreichs zoll- 
frei gelassen werdeen .. . . .. .. . . . 
Kosten in Kriminal= und Polizei-Untersuchungen. Diesfallsige Konven- 
tlon mit der Fürstlich Reuß= Plauenschen Regierung zu Greitz 
Krause, Mühlenbauer zu Unterneusulza. Erstreckung seines Erfindungs- 
Patents auf eine Maschine zur Fabrikation hölzerner Schuhnägel auch 
auf die Fabrikation von Holznägeln für Tischlerarbeiten 2. 
Kähnemann, Kaufmann in Stettin. Erfindungs-Patent für die Fabri- 
kation eines neuen Sprengpulbrrrs 
Kunst und Wissenschaft. Gesetz zum Schuptze des Eigenthumes an 
Werken derselben gegen Nachdruck und Nachbillonn ... 
x. 
Leichen, welche vorausfichtlich Gegenstand einer gerichtlichen Unter suchung 
werden können, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zu- 
ständigen Gerichtes zergliedert werderrnn .. ....... 
Leseholzsammeln. Siehe Nadelholzzapfen. 
Liskau, Wüstungsflur, wird dem Bezirke des Rechnungsamtes Jena zu- 
179. 
95. 
17. 28. 
154. 
12. 
53. 
35. 
148. 
24. 
216. 
  
gewiesent 
215.
	        
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