Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Kegierungs-BGlatt 
Großherzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 13. Weimar. 9. Juni 1863. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Der zwischen dem Grohherzoglich Siächsischen Staats-Ministerium zu 
Weimar und dem Fürstlich Schwarzburgischen Ministerium zu Rudolstadt mit gegen- 
seitiger höchster Genehmigung algeschlossene Vertrag über die von der Flürstlich 
Schwarzburgischen Staatsregierung in Rudolstadt projectirte Durchführung einer 
oberirdischen Telegraphen-Leitung von Rudolstadt über Hummelshain nach Neustadt 
a./O. durch Großherzoglich Sächsisches Territorium, wird hierdurch zur Nach- 
achtung und Kenntnißnahme bekannt gemacht. 
Weimar am 28. Mai 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Wintzingerode. 
Nachdem die Fürstlich Schwarzburgische Staatsregierung in Ruvolstadt nach 
erfolgtem Einvernehmen mit dem Königlich Preußischen, dem Großherzoglich Sächsi- 
schen und dem Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Gouvernement beschlossen hat, 
eine Telegraphen = Linic von Rudolstadt nach Neustadt an der Orla zum Auschluß 
an die daselbst befindliche Königlich Preußische Telegraphen-Station" anzulegen, so 
ist über die Ausführung dieses Unternehmens, so weit dasselbe Großherzoglich 
Sächsisches Territorium berührt, mit höchster Genehmigung Seiner Koöniglichen 
Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach und Seiner Durchlaucht 
des Fürsten zu Schwarzburg zwischen dem Großherzoglich Sächsischen Staats- 
Ministerium zu Weimar und dem Fürstlich Schwarzburgischen Ministerium zu 
Rudolstadt nachstehende Uebereinkunft abgeschlossen worden: 
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