Kegierungs-BGlatt
Großherzogehum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 13. Weimar. 9. Juni 1863.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Der zwischen dem Grohherzoglich Siächsischen Staats-Ministerium zu
Weimar und dem Fürstlich Schwarzburgischen Ministerium zu Rudolstadt mit gegen-
seitiger höchster Genehmigung algeschlossene Vertrag über die von der Flürstlich
Schwarzburgischen Staatsregierung in Rudolstadt projectirte Durchführung einer
oberirdischen Telegraphen-Leitung von Rudolstadt über Hummelshain nach Neustadt
a./O. durch Großherzoglich Sächsisches Territorium, wird hierdurch zur Nach-
achtung und Kenntnißnahme bekannt gemacht.
Weimar am 28. Mai 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Wintzingerode.
Nachdem die Fürstlich Schwarzburgische Staatsregierung in Ruvolstadt nach
erfolgtem Einvernehmen mit dem Königlich Preußischen, dem Großherzoglich Sächsi-
schen und dem Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Gouvernement beschlossen hat,
eine Telegraphen = Linic von Rudolstadt nach Neustadt an der Orla zum Auschluß
an die daselbst befindliche Königlich Preußische Telegraphen-Station" anzulegen, so
ist über die Ausführung dieses Unternehmens, so weit dasselbe Großherzoglich
Sächsisches Territorium berührt, mit höchster Genehmigung Seiner Koöniglichen
Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach und Seiner Durchlaucht
des Fürsten zu Schwarzburg zwischen dem Großherzoglich Sächsischen Staats-
Ministerium zu Weimar und dem Fürstlich Schwarzburgischen Ministerium zu
Rudolstadt nachstehende Uebereinkunft abgeschlossen worden:
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