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Die Fürstlich Schwarzburgische Telegraphen -Verwaltung versieht das ge-
nannte Aufsichts-Personal zu diesem Zwecke mit den erforderlichen Unterweisungen
und Materialien.
Die Fürstlich Schwarzburgische Telegraphen-Verwaltung hat bezüglich der
Ueberwachung und wegen Beseitigung von Beschädigungen, welche an denjenigen
Strecken der Telegraphen= Linie vorkommen, die längs Kommunal-Wegen geführt
sind, sich zunächst mit den Kommunen zu verständigen, jedoch tritt auch hier nach
Maßgabe des Artikel 2 die Großherzoglich Sächsische Regierung vermittelnd ein,
sobald die gedachte Verwaltung auf Schwierigkeiten stoßen sollte. Urkundlich aus-
gefertigt.
Weimar am 1. Mai 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Rudolstadt am 9. Mai 1863.
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium.
64 von Bertrab.
II. Nachdem im Bereiche des Großherzoglichen Justiz-Amtes zu Berka
a./J. eine Bezirks-Katasterführung einzurichten und dem Grohherzoglichen
Rechnungsamte daselbst zu übertragen beschlossen worden ist, demzufolge auch
zunächst die Ueberweisung der Kataster über die Stadtflur Berka a./J., über die
Fluren von München, Bergern, Meckfeld, Rohda und das Büslebener
Holz, sowie von Hain an das genannte Großherzogliche Rechnungsamt stattge-
funden hat: so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. Mai 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.