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Bahnstrecken fährt immer derjenige Zug in das Nebengeleis, welcher dieses rechter
Hand hat, während der andere Zug auf dem Hauptgeleise bleibt.
Für die Doppelstrecken in den Stationen sind Abweichungen hiervon unter
Verantwortlichkeit des Vorstehers der Station zulässig.
S. 47.
Das Schieben der Züge durch Lokomotiven, wenn keine arbeitende Maschine
sich an der Spitze des Zuges befindet, ist verboten.
Nur in Nothfällen, wenn die zugführende Maschine dienstunfähig geworden
ist und die Hülfsmaschine nicht vor den Zug gelangen kann, sowie auf den Bahn-
höfen, ist ein Fortschieben des Zuges unter der ausdrücklichen Bedingung gestattet,
daß dabei die Geschwindigkeit von 16 Minuten auf die Meile nicht überschritten
werden darf. In ähnlicher Art ist auch die gelegentliche Fortschaffung von Arbeits-
wagen statthaft. Befindet sich aber eine arbeitende Maschine an der Spitze des
Zuges, so ist das Schieben einer Hülfs-Lokomotive gestattet:
a) zur Ingangbringung der Züge in den Stationen,
b) bei Hülfeleistung bis zur nächsten dazu geeigneten Ausweichestelle, wo die
Maschine an die Spitze des Zuges gestellt werden muß.
Auch in diesen Fällen darf die Geschwindigkeit von 16 Minuten auf die
Meile nicht überschritten werden.
S. 48.
Die gleichzeitige Anwendung zweier Maschinen vor einem Zuge ist nur als
Ausnahme gestattet. Wenn eine solche Ausnahme in Folge von Witterungsver-
hältnissen oder wegen Schwere des Zuges nothwendig wird, so ist die Anordnung
so zu treffen, daß die Lokomotive mit größeren Triebrädern, oder wenn diese gleich
sind, die kräftigere Maschine an die Spitze des Zuges gestellt wird und den Zug
führt, die andere Maschine aber nur in dem erforderlichen Maße Hülfe leistet.
Von zwei Maschinen geführte Züge dürfen niemals mit dem Maximum der
Schnellzugsgeschwindigkeit befördert werden (§. 51).
Der Tender der vorderen und der Vordertheil der folgenden Maschine müssen
durch eine festangebrachte Kuppelung verbunden seyn.
§. 49.
Der Tender darf der Lokomotive in der Regel nicht vorangehen. Ausnahms-
weise kann dieses nur Statt finden, wenn eine Hülfs-Lokomotive nach einem unterwegs
liegen gebliebenen Zuge entsendet wird, resp. bei Fahrten mit Güterzugs-Geschwin-
digkeit, wenn die Reserve= oder Vorspann-Maschine von einer Station zurückkehrt,
woselbst sich keine Drehscheibe befindet; ferner bei Arbeitszügen, Bahn-Revisionen,