Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Probefahrten mit leerer Maschine auf den Bahnhöfen und bei dem Einpumpen vom 
Wasser in den Lokomotiv-Kessel. 
In dem zuerst erwähnten Falle muß außer dem Maschinisten und dem Heizer 
ein besonderer Wächter, der mit der Bedeutung der Signale und Handhabung der 
Bremse genau bekannt ist, auf dem Tender angestellt werden. 
g. 50. 
Kein fahrplanmäßiger Zug, mit dem auch Personen befördert werden, darf 
vor der im Fahrplane angegebenen Zeit vom Bahnhofe abfahren. 
Die Abfahrt darf nicht erfolgen, bevor alle Wagenthüren geschlossen sind und 
die für die Abfahrt bestimmten Signale, wohin auch das Abläuten mit einer hell- 
tönenden, auf dem Perron anzubringenden Glocke gehört, gegeben sind. Wenn 
mehrere Züge nach einander von einer Station nach derselben Richtung abfahren, 
so dürfen Personenzüge den Güterzügen erst 10 Minuten, Güterzüge den Personen- 
zügen erst 5 Minuten nach Abfahrt des vorangehenden Zuges folgen. 
Nähern sich die Züge auf kürzere Zeiträume als fünf Minuten, so muß dieses 
von den Bahnwärtern durch das Signal zum Langsamfahren oder Halten dem 
nachfolgenden Zuge kund gegeben werden. 
8. 51. 
Durch die genehmigten Fahrpläne werden die Durchschnitts-Fahrgeschwindig- 
keiten zwischen den einzelnen Stationen für die verschiedenen Züge bestimmt. Die 
Verwaltung hat hiernach die zur Sicherung des Betriebes erforderlichen Anordnun- 
gen zu treffen, durch welche eine angemessene Zeitvertheilung und die zulässige 
größte Fahrgeschwindigkeit für die einzelnen Bahnstrecken nach Maßgabe der Lokal- 
Verhältnisse festgestellt wird. 
Auf den Zeitverlust bei dem An= und Abfahren und Passiren von Stationen, 
auf denen nicht gehalten wird, ist gehörig Rücksicht zu nehmen. 
Die nachstehend bezeichneten Maximal-Geschwindigkeiten, nämlich 
a) bei den Courier= und Schnell-Zügen, sowie b bei den Zügen der höchsten und 
allerhöchsten Herrschaften ... .MmutenproMctle, 
b) bei den Persoͤnenzügen ..... » »» 
c)betdenGüterzugen.. 13 
dürfen auf keiner Strecke, selbst nicht bei den allergünstigsten Verhältnissen über- 
schritten werden. 
Langsamer muß gefahren werden: 
1) wenn Menschen, Thiere oder andere Hindernisse auf der Bahn bemerkt 
werden,
	        
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