Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 19. Weimar. 9. September 1863. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem die nachgenannten Innungen: 
1) die Friseur= Innung zu Weimar, 
2) die Hutmacher-Innung zu Weimar, 
3) die Riemer-Innung zu Weimar, 
4) die Sattler-Innung zu Weimar, 
5) die Strumpfwirker-Innung zu Apolda, 
6) die Schuhmacher-Innung zu Jena, 
7) die Seifensieder-Innung zu Jena, 
8) die Maurer-Innung zu Stadtberga 
ihre Auflösung beschlossen und die dießfallsigen Verhandlungen Statt gefunden haben, 
so wird nach Maßgabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12. November 
1862 zur Gewerbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persönlichkeit 
jener Innungen hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 21. Juli 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
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