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Das Modell ist
a) für denjenigen, welcher das Zimmerhandwerk erlernt hat, aus Holz mit Be-
rücksichtigung der in der Zimmer-Konstruktion angewendeten künstlichen Ver-
bindungen aller Art;
b) für denjenigen, welcher das Maurerhandwerk erlernt hat, aus Gyps oder
feinkörnigem Sandstein mit Bezeichnung des Fugenschnittes, wobei ein oder
einige Werkstücke zu einem schiefen Gewölbe oder zu einer gewundenen Treppe
nach von dem Examinanden selbst ausgetragenen Lehrbretern eigenhändig zu
bearbeiten sind, anzufertigen.
Die größte Abmessung des Modells darf 5 Fuß nicht überschreiten und muß
nach einem Maßstabe von hinreichender Größe gefertiget werden, um sämmtliche De-
tails gehörig bearbeiten und erkennen zu können.
Unter Umständen genügt daher bei dem Zimmermann das Holz-Modell
von dem Theile einer größeren Dachbalkenlage mit dem dazu gehörenden Dache.
Die Werkstatt zur Anfertigung des Modells und der Werkstücke hat der zu
Prüfende sich selbst zu beschaffen, fofern der Vorsitzende der Kommission ihm eine
solche nicht anweist.
Die Mitglieder der Kommission sind zu Ueberwachung der Arbeit berechtiget und
wird das vollendete Modell von der Kommission revidirt. Das Ergebniß der Re-
vision ist in das Protokoll einzutragen.
An der Stelle des Modells kann dem zu Prüfenden nach dessen Wunsche auch
die Ausführung eines wirklichen Bauwerkes (Meisterbau) von der Kommission nach-
gelassen werden.
Die in dieser Hinsicht zu stellenden Anforderungen und Bedingungen, den Ort
und Umfang, die Beaufsichtigung und Abnahme des Baues 2c. betreffend, blei-
ben der Kommission im Allgemeinen überlassen; jedoch ist bei der Entscheidung
darüber, ob der Bau zum Meisterbau sich eigne, darauf zu sehen, daß die Ausfüh-
rung besonders schwieriger Konstruktionen nicht verlangt werde, auch hat die Kom-
mission zu bestimmen, welchen einzelnen, besonders wichtigen Theil der Arbeit der
zu Prüfende als Probestück selbst, ohne andere als die ganz unentbehrliche Arbeits-
hülfe, ausführen soll. Auf Antrag des zu Prüfenden kann auch die Prüfung mit
der Ausführung des Meisterbaues begonnen werden.