Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 16. Weimar. 25. September 1864. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachstehender von den Staatsregierungen des Großherzogthumes Sachsen- 
Weimar-Eisenach, des Herzogthumes Sachsen-Meiningen, des Herzogthumes Sach- 
sen-Altenburg, des Herzogthumes Sachsen-Coburg-Gotha, der Fürstenthümer Reuß 
älterer und jüngerer Linie, sowie der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und 
Schwarzburg-Sondershausen einerseits und der Herzoglich Anhaltschen Staatsregie- 
rung anderseits abgeschlossene Staatsvertrag wegen Ausdehnung des mit den Her- 
zogthümern Anhalt-Dessau und Anhalt-Cöthen im Betreff des Aunschlusses dieser 
Herzogthümer an das gemeinschaftliche Ober-Appellationsgericht zu Jena abgeschlos- 
senen Staatsvertrages vom 16. September 1850 — Regierungs-Blatt Seite 607 
vom Jahre 1850 — auf die vormals Anhalt-Bernburgschen Lande wird, nach 
allseitig erfolgter höchster Ratification auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, unter Bezugnahme auf §. 32 des Gesetzes vom 5. März 1850 
über die Neugestaltung der Staatsbehörden zur Nachachtung hierdurch bekannt 
gemacht. 
Weimar am 22. August 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses Departement der Justiz und des Cultus. 
und der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Watzdorf. von Wintzingerode. 
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