Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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Den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wird in einem besonderen Erlasse 
des unterzeichneten Staats-Ministeriums über das von ihnen zu beobachtende Ver- 
fahren das Nähere eröffnet werden. 
Weimar am 7. Oktober 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Bekanntmachungen. 
I. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auf Grund der neuen 
Messungsergebnisse die postmäßige Entfernung von Weimar nach Schloßvippach 
auf 3 Meilen und die von Weimar nach Sömmerda auf 3¾ Meilen fest- 
gesetzt worden ist. 
Weimar am 8. Oktober 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
II. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung 
Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, für den Ort Oppurg zunächst ver- 
suchsweise für die Dauer eines Jahres vom 1. dieses Monats ab eine Postein- 
richtung in der Weise hergestellt ist, daß dem Graveur Thümmel sowohl die Ge- 
schäfte einer allgemeinen Briefannahme und Bestellung, als auch der Uebernahme 
schwererer, von der Beförderung durch die Land-Postboten des Postamtes Neustadt 
a. d. O. wegen ihres Gewichtes ausgeschlossener Fahrpost-Sendungen von den mit 
den Fahrposten durch Oppurg passirenden Kondukteurs zur weiteren Bestellung 
übertragen worden sind. 
Weimar am 26. Oktober 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Drukk der Hos-Buchdruckerei in Weimar.