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S. 6.
Ueber die Kosten des Baues der Bahnstrecke wird nach den Titeln des
Kostenanschlages, unter Einhaltung dieser Titel, spezielle Rechnung geführt, deren
Einsicht den von dem Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahngesellschaft bevoll-
mächtigten Personen jeder Zeit freisteht. Nach Ablauf eines jeden Baujahres wird
von der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft eine Jahresrechnung ge-
legt und diese dem Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahngesellschaft zur Revision
und demnächstigen Ertheilung der Decharge vorgelegt.
S. 7.
Sobald die Bahnstrecke vollendet, von dem Verwaltungsrathe der Werra-
Eisenbahngesellschaft angenommen ist (§. 5) und nach der Entscheidung der drei
hohen Sichsischen Regierungen, ingleichen der Königlich Bayerschen Regierung, in
Folge der auf Kosten der Werra-Eisenbahngesellschaft vorgenommenen technischen
Prüfung, dem Verkehre übergeben werden kann, übernimmt die Direktion der
Thüringischen Eisenbahngesellschaft den Betrieb und die Unterhaltung derselben.
Dasselde gilt von der Bahnstrecke von der Sachsen= Coburgschen Grenze bis Lichten-
fels, sobald der Bau dieser Strecke von der Königlich Bayerschen Regierung voll-
endet und diese Strecke dem Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahngesellschaft
übergeben worden seyn wird.
Im Uebrigen wird noch insbesondere bestimmt:
a) Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft übernimmt sowohl die
Verwaltung der erwähnten Bahnstrecken von Coburg bis zur Königlich
Bayerschen Grenze und von dieser Grenze bis Lichtenfels, als auch die spe-
zielle Organisirung und Leitung des Transport-Betriebes auf derselben.
Sie unterhält nach Maßgabe der von ihr aufzustellenden und von dem
Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahngesellschaft zu genehmigenden Etats
diese Bahnstrecken und alle diejenigen Werke auf denselben, zu deren Unter-
haltung die Werra-Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des mit dem Kö-
niglich Bayerschen Staats-Ministerium abgeschlossenen unter A beigefügten
Vertrages bei eigenem Betriebe verpflichtet seynn würde, sowie auch die Lo-
komotiven, Wagen, Tender und alle sonstige Betriebs = Utensilien und be-
richtigt die Versicherungs = Prämien und alle Kosten, welche mit der Ver-
sicherung der Gebäude und Transport-Mittel gegen Brandschäden bezüglich
andere Unglücksfälle in Verbindung stehen.
Sie entwirft den jährlichen Etat über den Betrieb und die Verwaltung
dieser Bahnstrecken und legt denselben dem Verwaltungsrathe der Werra-
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