Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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8) für Mitbenutzung der Geschäfts-Lokale, Mobilien und Geräthe, mit Ein- 
schluß der Heizung und Beleuchtung einen fixirten Beitrag von 500 Thalern; 
h) zu den kleineren Schreibmaterialien-Bedürfnissen der Direktion, des Sekre- 
tariats und der Kanzlei derselben, ingleichen der Hauptkasse einen fixirten 
Beitrag von 50 Thalern. 
Außerdem ist für den Bedarf in Werrabahn-Angelegenheiten ein besonderer 
Papiervorrath, dessen Verwaltung die Kontrol-Bureau-Abtheilung der Werrabahn 
zu übernehmen hat, für Rechnung der Werrabahn-Gesellschaft anzuschaffen und 
eine Position dafür in den Etat der Werrabahn einzustellen. Dieses Papier ist 
mit dem Stempel „Werraeisenbahn“ zu versehen, und es ist anzuordnen, daß zu 
allen Werrabahn-Ausfertigungen das mit „Werrabahn“ gestempelte, zu den Thü- 
ringischen Arbeiten aber das mit „Thüringische Bahn“ gestempelte Papier zu ver- 
wenden sey. 
S§. 3. 
Für die Räumlichkeiten, welche zu ausschließlichen Zwecken der Werrabahn 
in dem Bahnhofs-Gebäude zu Erfurt derselben überlassen sind, d. h. für die dem 
Buchhalter und dem Revisor des Verwaltungsrathes überwiesenen Geschäftszimmer 
zahlt die Werra-Eisenbahngesellschaft eine jährliche Miethe von 50 Thalern für 
jedes Zimmer. 
Als Kosten für Erleuchtung, Heizung und Reinigung dieser Zimmer zahlt 
die Werra-Eisenbahngesellschaft ferner jährlich an die Thüringische Eisenbahngesell- 
schaft eine Entschädigung von 58 Thalern für jedes Zimmer, nämlich: 
42 Thaler 15 Silbergroschen für die Heizung, 
13 „ 15 t„ „ „ Beleuchtung, 
2 „ — 2 „ „ Reinigung, 
58 Thaler — Silbergroschen SHumma. 
  
S. 4. 
Die Kosten der Billet-Druckerei anlangend, so findet alljährlich eine Berechnung 
Statt, wie viel Selbstkosten der Thüringischen Eisenbahnverwaltung für 1000 Stück 
gedruckte Billets erwachsen sind, und hat die Werrabahn der letzteren Verwaltung, 
nach der Anzahl der für sie gedruckten Billets, diese Selbstkosten zu erstatten.
	        
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