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8) für Mitbenutzung der Geschäfts-Lokale, Mobilien und Geräthe, mit Ein-
schluß der Heizung und Beleuchtung einen fixirten Beitrag von 500 Thalern;
h) zu den kleineren Schreibmaterialien-Bedürfnissen der Direktion, des Sekre-
tariats und der Kanzlei derselben, ingleichen der Hauptkasse einen fixirten
Beitrag von 50 Thalern.
Außerdem ist für den Bedarf in Werrabahn-Angelegenheiten ein besonderer
Papiervorrath, dessen Verwaltung die Kontrol-Bureau-Abtheilung der Werrabahn
zu übernehmen hat, für Rechnung der Werrabahn-Gesellschaft anzuschaffen und
eine Position dafür in den Etat der Werrabahn einzustellen. Dieses Papier ist
mit dem Stempel „Werraeisenbahn“ zu versehen, und es ist anzuordnen, daß zu
allen Werrabahn-Ausfertigungen das mit „Werrabahn“ gestempelte, zu den Thü-
ringischen Arbeiten aber das mit „Thüringische Bahn“ gestempelte Papier zu ver-
wenden sey.
S§. 3.
Für die Räumlichkeiten, welche zu ausschließlichen Zwecken der Werrabahn
in dem Bahnhofs-Gebäude zu Erfurt derselben überlassen sind, d. h. für die dem
Buchhalter und dem Revisor des Verwaltungsrathes überwiesenen Geschäftszimmer
zahlt die Werra-Eisenbahngesellschaft eine jährliche Miethe von 50 Thalern für
jedes Zimmer.
Als Kosten für Erleuchtung, Heizung und Reinigung dieser Zimmer zahlt
die Werra-Eisenbahngesellschaft ferner jährlich an die Thüringische Eisenbahngesell-
schaft eine Entschädigung von 58 Thalern für jedes Zimmer, nämlich:
42 Thaler 15 Silbergroschen für die Heizung,
13 „ 15 t„ „ „ Beleuchtung,
2 „ — 2 „ „ Reinigung,
58 Thaler — Silbergroschen SHumma.
S. 4.
Die Kosten der Billet-Druckerei anlangend, so findet alljährlich eine Berechnung
Statt, wie viel Selbstkosten der Thüringischen Eisenbahnverwaltung für 1000 Stück
gedruckte Billets erwachsen sind, und hat die Werrabahn der letzteren Verwaltung,
nach der Anzahl der für sie gedruckten Billets, diese Selbstkosten zu erstatten.