137
bei der Hauptkasse in Erfurt eingehenden Gelder von der Direktion dem
laufenden Konto der Werrabahn-Gesellschaft gutgebracht, die für letztere von
der Direktion geleisteten Ausgaben aber der Gesellschaft zur Last geschrieben
und der ganze effektive Geldverkehr der Werrabahn mit der Thüringischen
Hauptkasse in Erfurt wird ganz so behandelt, wie der Geldverkehr mit an-
deren Bahnen, mit welchen die Direktion in laufender Rechnung steht.
Alle Dispositionen über auswärtige Geldbestände und über die nicht durch
die Hauptkasse zu leistenden Zahlungen gehen von der Direktion aus, welche
sich hierbei nach ihrem Ermessen des Gegenbuchführers der Werra-Eisen-
bahngesellschaft als Sekretairs bedienen kann.
Der Verwaltungsrath der Werrabahn hat die von ihm ausgehenden
Dispositionen über Geldmittel der Werrabahn künftig nicht mehr, wie bis-
her wohl geschehen, dem Gegenbuchführer direkt zugehen, sondern dieselben
zur weiteren geschäftlichen Behandlung der Direktion zukommen zu lassen
und dem Gegenbuchführer nur, wo es angemessen erscheint, eine Abschrift des
an die Direktion gerichteten Schreibens zuzufertigen, weil nur in solcher
Weise die Thüringische Direktion rücksichtlich des Geldverkehres der Werra-
Eisenbahngesellschaft die volle Verantwortlichkeit zu übernehmen vermag.
Die hier unter 6 der Direktion zugewiesenen Befugnisse und Verpflich-
tungen ist der Verwaltungsrath der Werra-Eisenbahngesellschaft jederzeit
zurückzuziehen und selbst zu übernehmen befugt, welchen Falles das unter
III S§. 2 c bestimmte Firum um 100 Thaler sich mindert.
7) Die Behandlung der in dem Depositum der Direktion hinterlegten, der
Werrabahn und ihren Beamten gehörigen Werthpapiere ist nach der dem
Verwaltungsrathe der Werrabahn mitgetheilten Deposital-Ordnung der Thü-
ringischen Eisenbahngesellschaft vom 9. April 1864 fortzuführen.
XI.
Bis zum Schlusse des Jahres 1869 steht jedem Kontrahenten das Recht der
Kündigung zu und im Falle der Kündigung erlischt der gegenwärtige Vertrag mit
dem Ablaufe des Jahres 1870.
Erfolgt jedoch zeitig keine Kündigung, so wird der Vertrag als stillschweigend
auf Ein Kalenderjahr verlängert betrachtet.
6
—
XII.
Dem Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahngesellschaft steht auch vor Ablauf
28