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die Großherzogthümer Mecklenburg = Scherwin und Mecklenburg-Strelitz
einerseits, und
Ihre Mazestäten
Pbra Bard Somdetsch Phra Paramendr Maha Mongkut, Phra
Chom Klau, Chau Ju Hua, der erste König von Siam,
Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswaresr,
Phra Pin Klau Chau Ju Hua, der zweite König von Siam,
andererseitsa.
von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehungen zwischen den
vorgedachten Staaten und Siam zu begründen, haben veschlossen, solche durch einen
gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte
nützlichen Freundschafts= und Handels-Vertrag zu befestigen.
Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulenburg, Allerhöchstihren
Außerordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten Minister, Ritter des Rothen
Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter des Johanniter-Ordens
u. s. w.
und
Ihre Majestäten der erste und zweite König von Siam:
Seine Königliche Hoheit den Prinzen Krom-ma Lu-ang Wongsa Ti-raat
Sen -nit,
Seine Excellenz Tschaupraja Sisuriwong Samuha Prakralahoom,
Oberbefehlshaber der Truppen und General-Gouverneur der südwestlichen Pro-
vinzen,
Seine Excellenz Tschaupraja Rawiwong Maha Kosatibodi, Minister der
auswärtigen Angelegenheiten und General-Gouverneur der Ostküste des Golfs
von Siam,
Seine Excellenz Tschaupraja Jommerat, Gouverneur der Stadt Bangkok und
ihrer Umgebungen,
Seine Excellenz Praja Montri Prakralahoom Fainiie, General-Gouver-
neur der nördlichen Provinzen,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und ge-
höriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind: