Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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Sinn und dieselbe Bedeutung, aber der Englische Text wird als der Urtext des 
Vertrages angesehen werden, dergestalt, daß, wenn eine verschiedene Auslegung des 
Deutschen und Siamesischen Textes irgendwo Statt finden sollte, die Englische 
Ausfertigung entscheidend seyn soll. 
Der Vertrag soll sofort in Kraft treten und die Ratifikationen desselben 
sollen binnen achtzehen Monaten, vom heutigen Tage angerechnet, zu Bangkok aus- 
getauscht werden. 
Dessen zu Urkunde haben die Eingangs genannten Bevollmächtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt zu Bangkok am siebenten Tage des 
Monats Februar im Jahre des Herrn Eintausend Achthundert und Zwei und 
Sechszig, entsprechend dem Siamesischen Datum vom achten Tage des dritten 
Mondes im Jahre des Hahns, dem dritten des Jahrzehends und dem Elften der 
gegenwärtigen Regierung, im Jahre Eintausend Zweihundert und Drei und 
Zwanzig der Siamesischen bürgerlichen Zeitrechnung. 
(Gez.) Graf Eulenburg. 
(gez.) Krom-ma Lu-aug Wongsa Ti-raat Sen-nit. 
(gez.) Tschaupraja Sisuriwong Samuha Prakralahoom. 
(gez.) Tschaupraja Rawiwong Maha Kosatibodi. 
□ 
(gez.) Tschaupraja Jommerat. 
□ 
(gez.) Praja Montri Prakralahoom Fainle. 
G
	        
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