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öffentlichen Kenntniß, daß von ihm nach der mit dem 1. d. M. eingetretenen Ver-
setzung des Herrn Kreisgerichtsrathes Schmid in den Ruhestand nunmehr für die
Verhandlung und Entscheidung der gegen Mitglieder der gedachten Familien an-
hängigen oder anhängig werdenden minderwichtigen und geringfügigen Rechtsstreitig-
keiten einschlüssig derer unter fünf Thalern Werth, sowie für die diese Personen
oder ihre Güter nach §. 1 und §. 2 des angezogenen Gesetzes betreffenden Hand-
lungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, namentlich rücksichtlich des Vormundschafts-,
Grund-, Hppotheken- und Privilegien-Wesens
der Herr Kreisgerichtsrath Julius Fischer hier
als Kommissar und
der Herr Kreisgerichtsrath Richard Jungherr hier
als dessen Stellvertreter bestellt worden ist.
Eisenach am 2. März 1864.
Das Direktorium des Großherzoglich Sächsischen Kreisgerichtes daselbst.
Wernick.
II. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung des Großherzoglichen Staats-
Ministeriums, Departement der Finanzen, vom 2. März d. J. (Weimarische Zei-
tung vom Jahre 1864 Nr. 53) wird erhaltener Anordnung gemäß
das Wort: „Namen“
in Nr. 4, Seite 15, Zeile 3 des Großherzoglichen Regierungs-Blattes v. J.
1864 und zwar in dem dort vorgeschriebenen Quittungs-Formular für die Be-
sitzer von auf den Namen lautenden Jagd-- und Gewerbe-Entschädigungs-Obli-
gationen
in das Wort: „Inhaber“
hiermit berichtiget und solches öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 26. März 1864.
Die Redaktion des Großherzoglich Sächsischen Regierungs-Blattes.
Dr. Erust Mäller.
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.