Inh a l t.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
Gegenbuchführer bei der Haupt-Staatskasse, ingleichen bei der mit
derselben verbundenen ass für das landschastliche und das Kammer-
Stammvermögen
Gegenbuchführung bei den Sulzte der · Dbercinnahuen zu Weimar
und Eisenach sind aufgehoben
Gemeindcordnung, revidirte, vom 1. Januar 1854.
Gesetz zu derselben vom 15. Februar 1865
Gemeinde-- und Privat-Grundstücke. Gesetßz über borübergehende
Abtretung und Benutzung derselben zu militärischen Uebungen
Geschworenengerichte. Gesehesnachtrag im Betreff der Diäten der
Beamten derselben ...........
Gewerbetreibende. Siehe Handelsreisende.
Glücksspiele. Geset und Ministerial- Betanntmachung uͤber das Verbot
derselbben
Großbritannien und Jeland — vereinigtes Sbnigreich — Handels-
vertrag zwischen diesem und den Staaten des Deuiscen 3oll und
Handels= Vereines
Grundherrliche Mechte.
Grundstücke, zusaminengeleste.
barkeit
Grundstücke.
garue-
Siehe Ablösung.
Geset und Berordnung uͤber deren Weill
Geseh über deren Denuhung zu militärischen Uebungen
Grundstücksahtreumungen und Güterzerschlagungen. Nachtrag
u F. 1 der Verordnung vom 14. November 1860 über das dabei zu
beobachtende Verfahren
Grundstückezusammenlegungs. Sochen. Siehe ablöfungs.
und Grundstückszusammenlegungs-Sachen.
L.
Hagelversicherungs-Gesellschaft „Union“, allgemeine deutsche zu
Weimar. Bestätigung der Abänderung des §. 21 lit. d deren Statuten
Handelsreisende dürfen von den Waaren, auf welchen sie Beftellung
suchen wollen, nur Proben mit sich fuͤhren .
Siehe auch Waaren.
64.
510.
45.
129—131.
563.
355—358.
351—354.
1—6.
129—131.
52.
63.
521.