Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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J  n  h  u  l  t.  Regierungs
Blattes.
D.
Depositen,  öffentliche,  deren  Verwaltung.  Nachtrag  und  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  28.  September  1865  u  dem  Gestbe  vom  12.
Februar  18109  511—514.
Siehe  auch  Bannrechte.
Diäten  der  Beamten  der  Geschworenengerichte.
Siehe  Geschworenengerichte  und  Staffacher-Y
Dresden.  Die  dasige  Thierarzenei-Schule  betreffend  .  539—550.
Dreyse  zu  Sömmerda.  Siehe  Petarden.
E.
Eidesformeln.  Siehe  Vereidung.
Eidesleistungen  israelitischer  Glaubensgenossen.  Gesetz  4.
Eigenthumsveränderungs-Fälle  in  einem  Ablösungs=  oder  Erund.
stückszusammenlegungs-Verfahren  sind,  nach  Ab=  und  Zuschrif  im
Kataster,  der  Spezial  -Kommission  mitzutheilen  132.
Einkommensteuer  —  allgemeine  —  Siebenter  Nachtrag  vom  23.  au.
gaust  1865  zu  der  Verordnung  vom  19.  November  1851,  die  Ausführung
  des  Gesetzes  vom  19.  März  1851  betreffend  371.
Einkommensteuer  —  allgemeine  —  Ministerial-Bekanntmachung  vom
1.  Dezember  1865  auf  dem  Grunde  der  Verordnung  vom  19.  November
  1851  zur  Ausführung  des  Gesees  über  die  allgemeine  Einkommensteuer
  vom  19.  März  1851  555—558.
Eisenach,  Bahnhof.  Siehe  Thüringische  Elsenbahngesellschaft.
Eisenbahn.  Stehe  Petarden  und  Thüringische  Eisenbahn.
Erkrankte  hülfsbedürftige  Ausländer,  deren  Verpflegung  und  Beerdigung  339.
Erzeugnisse,  innere.  Vertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Braunschweig
und  den  Staaten  des  Thüringischen  Zel  und  Handels·  Vereines  über
die  gleiche  Besteuerung  derselben  283—289.
Estaffetten--  und  Extrapost-Pferde,  deren  Taxe  auf  jede  Meile  566.

F.

Fakturen,  beglaubigte.  Siehe  Ursprungszeugnisse.