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III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. Juni 1860
bringen wir zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des Publikums, daß der
mit der Führung der Gegenbücher über die Einnahmen bei der Großherzoglichen
Haupt-Staatskasse, ingleichen bei der mit derselben verbundenen Kasse für das
landschaftliche und das Kammer-Stammvermögen beauftragte Großherzogliche Buch-
halterei-Assistent Premßler, in Fällen der Verhinderung desselben, von jetzt ab
von dem Großherzoglichen Kasse-Registrator Limbach vertreten werden wird.
Hierbei machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß jede Quittung über
an die vorbenannten Kassen eingezahlte Gelder nur dann als gültig angesehen wer-
den kann, wenn sie außer der Unterschrift des Rendanten der Haupt-Staatskasse
auch die des Gegenbuchführers, mit Angabe des Blattes, auf welchem die Zahlung
im Gegenbuche eingetragen ist, enthält.
Weimar am 12. April 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IV. Als Haupt-Agent der allgemeinen Renten-, Kapital= und Lebensver-
sicherungs-Bank „Teutonia“ in Leipzig ist an der Stelle des Landes-Industrie-
Komptoirs zu Weimar der Kaufmann W. August Horny Sohn daselbst ein-
getreten.
Es wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. April 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
Druck der Dof - Buchdruckerei in Weimar.