Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. Juni 1860 
bringen wir zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des Publikums, daß der 
mit der Führung der Gegenbücher über die Einnahmen bei der Großherzoglichen 
Haupt-Staatskasse, ingleichen bei der mit derselben verbundenen Kasse für das 
landschaftliche und das Kammer-Stammvermögen beauftragte Großherzogliche Buch- 
halterei-Assistent Premßler, in Fällen der Verhinderung desselben, von jetzt ab 
von dem Großherzoglichen Kasse-Registrator Limbach vertreten werden wird. 
Hierbei machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß jede Quittung über 
an die vorbenannten Kassen eingezahlte Gelder nur dann als gültig angesehen wer- 
den kann, wenn sie außer der Unterschrift des Rendanten der Haupt-Staatskasse 
auch die des Gegenbuchführers, mit Angabe des Blattes, auf welchem die Zahlung 
im Gegenbuche eingetragen ist, enthält. 
Weimar am 12. April 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
IV. Als Haupt-Agent der allgemeinen Renten-, Kapital= und Lebensver- 
sicherungs-Bank „Teutonia“ in Leipzig ist an der Stelle des Landes-Industrie- 
Komptoirs zu Weimar der Kaufmann W. August Horny Sohn daselbst ein- 
getreten. 
Es wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. April 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
Druck der Dof - Buchdruckerei in Weimar.
	        
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