Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem vie Führung des Katasters von Kupfersuhl dem Großherzoglichen 
Rechnungsamte Tiefenort übertragen worden ist, wird solches hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. Weimar am 2. Juli 1867. 
Großherzoglich Süchsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
Für den Departements---Chef: 
K. Bergfeld. 
Unter Bezugnahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unterzeichneten 
Großherzoglichen Staats-Ministeriums vom 5. Mai dieses Jahres, betreffend die 
Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten für den nächsten ordentlichen Landtag des 
Großherzogthums, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Lei- 
tung der Wahlen der nach §. 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu wählenden 
Abgeordneten nachstehende Personen zu Wahl-Kommissaren ernannt worden sind: 
I. für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft 
der Bezirks -Direktor Schmith zu Dermbach; 
II. für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von we- 
nigstens Ein Tausend Thalern jährlicher Rente 
der Stadtrichter Aulhorn zu Weimar; 
III. für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen Quellen, 
als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen von mindestens Ein Tau- 
send Thalern versteuern, 
im I. Verwaltungsbezirke 
der Justiz-Amtmann, Justiz-Rath Vulpius zu Weimar; 
im II. Verwaltungsbezirke 
der Buchhändler Dr. Friedrich Bran zu Jena; 
im III. Verwaltungsbezirke 
der Stadtgerichts-Assessor May zu Eisenach; 
im IV. Verwaltungsbezirke 
der Kaufmann Friedrich Christian Kaiser zu Vacha; 
im V. Verwaltungsbezirke 
der Geheime Kriegsrath Göttling von Abendroth auf Wenigenauma. 
Weimar am 8. Juli 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.