Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Beilage  C.

Behufs  der  Berichkigung  der  Stammrollen  wird  auf  den  Grund  der  Tauf-Register  und  Kirchen-Bücher
  pflichtmäßig  bescheinigt,  daß  die

verehelichte  geborne

in  der  Ehe  mit  dem

zu  im  Kreise,  am

des

Jahres  n.  Chr.  G.  einen  Knaben  geboren  hat,  der  in  der  heiligen  Taufe  am
die  Namen
erhalten  hat.

Dieses  unentgeltlich  ausgefertigte  Attest  darf  allein  zu  dem  oben  bezeichneten  Zweck  gebraucht
werden,  und  hat  in  allen  übrigen  bürgerlichen  Verhältnissen  keine  Gültigkeit.

Ausgefertigt  zu  den  ten

Pfarrer  des  Orts.