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Beilage C.
Behufs der Berichkigung der Stammrollen wird auf den Grund der Tauf-Register und Kirchen-Bücher
pflichtmäßig bescheinigt, daß die
verehelichte geborne
in der Ehe mit dem
zu im Kreise, am
des
Jahres n. Chr. G. einen Knaben geboren hat, der in der heiligen Taufe am
die Namen
erhalten hat.
Dieses unentgeltlich ausgefertigte Attest darf allein zu dem oben bezeichneten Zweck gebraucht
werden, und hat in allen übrigen bürgerlichen Verhältnissen keine Gültigkeit.
Ausgefertigt zu den ten
Pfarrer des Orts.