Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, der Braugenossenschaft zu 
Auma auf deren Ansuchen die Rechte einer juristischen Person gnädigst ertheilt 
baben, wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 22. April 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
Nachdem die Verwaltung der Sportel= Einnahme des Großherzoglichen Justiz- 
Amts zu Berka a./J. vom 1. d. M. an dem Großherzoglichen Rechnungsamte da- 
selbst übertragen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 26. April 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Die im Jahre 1868 erschienenen Bundes-Gesetzblätter Nr. 26, 27, 28, 29, 
30, 31, 32, 33, 34 und 35 enthalten: 
(Nr. 139.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Nord- 
deutschen Bundes für das Jahr 1869. Vom 29. Juni 1868. 
(Nr. 140.) Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militair- 
Verwaltung des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869. Vom 
29. Juni 1868.) 
(Nr. 141.) Bekanntmachung, betreffend den unterm 24. Juni 1868 zu Madrid 
unterzeichneten Zusatz-Akt zu dem Handels= und Schiffahrts-Ver- 
trage vom 30. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde 
und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Staaten des Deutschen 
Zollvereins einerseits und Spanien andererseits (Bund.-Gesetzbl. 
S. 322). Vom 16. Juli 1868. 
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