89
(Nr. 196.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum
Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 30. November 1868.
(Nr. 197.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten
zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 23. November
1868.
(Nr. 201.) Gesetz, betreffend die Quartier= Leistung für die bewaffnete Macht
während des Friedenszustandes. Vom 25. Juni 1868. (Siehe
Nr. 216.)
(Nr. 202.) Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1868, betreffend die Ab-
zweigung der Postverwaltungs-Geschäfte für die Landdrosteien Aurich
und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Post-Direktion
in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der
Oler-Post-Direktion in Oldenburg.
(Nr. 203.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten
zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember
1868.
(Nr. 204.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten
zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 3. Dezember
1868.
(Nr. 212.) Verordnung, betreffend die Einführung der in Preußen geltenden
Vorschriften über die Heranziehung der Militair-Personen zu Kom-
munal-Auflagen im ganzen Bundesgebiet. Vom 22. Dezember 1868.
Die im Jahre 1869 erschienenen Bundes-Gesetzblätter Nr. 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 enthalten:
(Nr. 216.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Dezember 1868, betreffend die Ge-
nehmigung der Instruktion zur Ausführung des Bundesgesetzes wegen
der Quartier-Leistung für die bewaffnete Macht während des Frie-
denszustandes, vom 25. Juni 1868.
(Nr. 227.) Gesetz, betreffend die antheilige Uebernahme einer Garantie des
Norddeutschen Bundes für eine zur Herstellung der dauernden Fahr-
barkeit des Sulina-Armes der Donau-Mündungen von der Euro-
päischen Donauschiffahrts-Kommission aufzunehmenden Anleihe. Vom
11. Juni 1868.