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Es wird dieses zur Nachricht und Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt
gemacht.
Weimar am 31. Mai 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Als Haupt-Agent der Preußischen Feuerversicherungs-Aktien= Gesellschaft zu
Berlin für das Großherzogthum ist an der Stelle des Spediteurs Carl Stapf
allhier der Obrist-Lieutenant a. D. von Hepne daselbst eingetreten.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 9. Juni 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von dem Groß-
herzoglichen Gesammt-Ministerium genehmigt worden, daß die nach §. 5 des Statuts
des Sparkasse-Vereins zu Dermbach zu Drei vom Hundert jährlich bestimmte
Verzinsung der Sparkasse-Einlagen vom 1. Januar 1870 ab auf Drei und
ein Drittel vom Hundert jährlich erhöht, dagegen die Bestimmung der Verzinsung
der von dem genannten Sparkasse = Verein ausgeliehenen Kapitale (§. 14) dem
Ermessen desselben, nach Zeit und Umständen, überlassen werde.
Weimar am 10. Juni 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
In Folge des Gesetzes vom 26. Mai v. J., betreffend die Bestenerung des
Tabaks (Seite 319 des Bundes-Gesetzblattes), hat der Bundesrath des Norddeutschen
Bundes beschlossen, die Erhebung der Uebergangsabgabe von den aus den
Süddeutschen Staaten eingehenden Tabaken und Tabaks-Fabrikaten vom
1. Juli 1869 ab einzustellen. Diese, bisher mit 20 Sgr. für den Centner
zu entrichten gewesene, Uebergangsabgabe wird demnach in dem Bereich des Nord-
deutschen Bundes vom 1. Juli d. J. ab nicht mehr erhoben werden und es tritt
mit diesem Tag zwischen den Nord= und Süddeutschen Staaten ein völlig freier
Verkehr mit Tabaks-Blättern und Tabaks-Fabrikaten ein.