Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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1 Klafter Sechsviertel-Scheite — 2,/12 Kub. Meter. 
(Als Mittelgröße aus allen drei Klaftern ergibt sich 254 Kub. Meter.) 
1 Kub. Meter ist größer als 44K Kub. Fuß und 175 Kub. Zoll, 
aber kleiner 7! 7? 77 ! 77 176 11 11 
D. Besondere Masie. 
Diese sind, mit einer einzigen Ausnahme im vierten Verwaltungsbezirk, lau- 
ter s. g. Hohlgemäße für trockene und nasse Gegenstände. 
Zur Erleichterung des Auffindens sind jedem Ort zwei Nummern vorgzesetzt, 
von welchen die erste sich auf den Verwaltungsbezirk bezieht. 
I. 1. Weimar. Hier gilt: 
1 Weimarisch. Scheffel 75%½9 Liter 
1 
„ Viertel — 18,82 „ 
1 5 Metze = 4,/71 „ 
1 7 Marktmaß 0,94 1 
1 Marktnösel — 0,47 „ 
1 Weimarischer Shefiel macht 11/2 Neuscheffel aus, mit einem Ueberschuß, 
der etwas mehr als ¼ Liter beträgt. 
1 Weimarisch. Eimer 71,##1 Liter 
1 „ Schenkmaß — 0,90 „ 
1 » Schenknösel-0,45« 
1 » Seidel 0,60 „ 
5 Weimarische Seidel machen 3 Liter aus; der Unterschied ist unbedeutend. 
I. 2. Blankenhain mit Remda. Hier gilt: 
1 Rudolstädter Scheffel = 189/05 Liter 
1 » Vi·ertel-47,31» 
1 » Achtel — 23,66 „ 
1 „ Metze = 11/88 „ 
1 Rudolstädter Scheffel und 1 Metze machen 4 Neuscheffel und 1 Liter aus; 
der Unterschied ist unbedeutend.
	        
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