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ärzte, Geburtshelfer und Thierärzte zur Ausübung ihres Berufs, sowie zur Nie-
derlassung in sämmtlichen vorgenannten Vereinsstaaten Behufs der Ausübung der
Praxis innerhalb der in ihrem Heimathsstaat ihnen eingeraumten Befugnisse unter
den, für den Inländer geltenden Bestimmungen berechtigt sein sollen, ohne daß in-
deß durch ihre Niederlassung an sich in ihren bisherigen Heimathsverhältnissen et-
was geändert wird.
Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium wird dies hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Juni 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Vom Bundes-Gesetzblatt sind die Nummern 22, 23, 24, 25, 26 und 27
erschienen und enthalten:
(Nr. 304.) Gesetz, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofs für
Handelssachen. Vom 12. Juni 1869.
(Nr. 305.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Nord-
deutschen Bundes für das Jahr 1870. Vom 13. Juni 1869.
(Nr. 307.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Mai 1869, betreffend die in Gemäß-
heit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von
verzinslichen Schatzanweisungen im Betrag von 4,248,900 Thalern.
(Nr. 310.) Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteue-
rung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 (Bundes-Gesetzblatt S.
375) und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins
vom 8. Juli 1868 (Bundes-Gesetzblatt S. 384) in der Ham-
burgischen Voigtei Moorwärder und in einem Theil der Preußischen
Insel Wilhelmsburg. Vom 5. Juni 1869.
(Nr. 311.) Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits= oder Dienst-Lohns.
Vom 21. Juni 1869.
(Nr. 312.) Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund. Vom 21. Juni
1869.
(Nr. 313.) Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend. Vom 26. Juni
1869.
(Nr. 314.) Verordnung, betreffend die Kautionen der bei den Verwaltungen der
Post, der Telegraphen und des Aichungs-Wesens angestellten Be-
amten. Vom 29. Juni 1869.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.