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Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach empfangenem Vortrag im
Großherzoglichen Gesammt-Ministerium die Giltigkeitsdauer des den Herren Wer
und Söhne zu Chemnitz unterm 14. Dezember 1864 auf einen verbesserten Strumpf-
wirker-Stuhl für den ganzen Umfang des Großherzogthums auf die Dauer von fünf
Jahren verliehenen Erfindungs-Patents (Reg. Blatt v. J. 1864 S. 158 ff.) auf
weitere zwei Jahre, mithin bis zum 14. Dezember 1871, zu verlängern geruht.
Es wird solches hierdurch zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht.
Weimar am 30. Juni 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. November 1868 (Seite
390 des Reg. Blatts v. J. 1868) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß das zu Hamburg errichtete zollvereinsländische Haupt-Zollamt vom
1. Juli d. J. ab auch die Befugniß zur Zollabfertigung der elbaufwärts von
Hamburg nach dem Zollverein gehenden Waaren zugewiesen erhalten hat und daß
in Folge dessen das Haupt-Zollamt zu Wittenberge als Grenz-Eingangsamt des
Zollvereins außer Wirksamkeit tritt.
Weimar am 1. Juli 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Als Haupt-Agent der Lebensversicherungs-Bank „Cosmos“ zu Zeyst im König-
reich Holland für das Großherzogthum ist an der Stelle des Spediteurs Erdmann
Rolsch allhier der Lieutenant a. D. Max Sondershausen daselbst eingetreten.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. Juli 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Weimaor. — Hof-Buchdruckerei. —