Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Die Zonen werden nach einem Princip gebildet, vermöge dessen die 
erste Zonc gegen 11 — 18, die zweite Zone gegen 44— 52 Meilen direkter 
Entfernung begreift. 
Für den Verkehr mit dem Auslande beträgt, wenn ausser den Nord- 
deutschen nicht auch die Linien anderer Vereins- Staaten berührt werden, 
die Norddeutsche Gebühr ohne Rücksicht auf die Entfernung 20 Sgr. (un- 
beschadet jedoch solcher abweichenden Tarif-Bestimmungen, welche mit 
fremden Regierungen für den Verkehr mit den betreffenden Staaten verein- 
bart sind oder noch vereinbart werden sollten). 
ç Bestimmung der Wortzahl. 
Bei Ermittelung der Wortzahl einer Depesche Behufs der Tarifirung werden 
folgende Regeln beobachtet: 
1) 
Alles, was der Aufgeber in das Original seiner Depesche Behufs der Be- 
förderung schreibt, wird bei Berechnung der Taxe mitgezählt (efr. §. 6). 
2) Das Maximum der Länge eines Wortes ist auf 7 Silben festgesetzt; der 
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Ueberschuß wird für ein Wort gezählt. 
Bei Verbindungen von Wörtern durch Bindestriche werden die einzelnen 
Werter gezählt. 
Wenn zwei Wörter mittelst Apostrophirung zusammengezogen sind, z. B. 
Tun, qu’il, Europe, so ist jedes der beiden Wörter besonders zu zählen. 
Die Namen von Ländern, Städten, Ortschaften, Straßen, Plätzen, Boule- 
vards 2c., die Eigennamen von Personen, Titel, Vornamen, Partikel und 
Eigenschafts-Bezeichnungen werden nach der Zahl der zum Ausdruck der- 
selben gebrauchten Wörter gezählt. 
Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viele Wörter gezählt, 
als sie Gruppen von fünf Ziffern enthalten, nelst einem Worte mehr für 
den etwaigen Ueberschuß. Dieselbe Regel gilt für die Berechnung der 
Gruppen von Buchstaben, welche keine geheime Bedeutung haben. 
Einzeln stehende Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern, werden je für ein 
Wort gezählt. 
Ebenso wird die Unterstreichung eines oder mehrerer auf einander fol- 
gender Wörter für ein Wort gerechnet. 
Zum Worttext der Depesche gehörige Interpunktions = Zeichen, Apostrophe, 
Bindestriche, Anführungszeichen, Parenthesen (Klammern) und das Zeichen 
für den neuen Absatz (Alinea) werden nicht mitgerechnet. Dagegen werden 
alle durch den Telegraphen nicht darstellbaren Zeichen, welche daher durch 
Worte gegeben werden müssen, als Wörter berechnet.
	        
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