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Landesvermessung und Grundstücks-Zusammenlegung verwendet zu werden und solche
Privat-Messungen im Großherzogthum vorzunehmen, zu welchen ein verpflichteter
Geometer erfordert wird, insofern nicht die Gesetzgebung dafür ausschließlich die
Stenuer-Revisionen bestimmt.
Gegenwärtige Verordnung tritt sofort nach ihrer Publikation in Kraft.
Weimar am 15. September 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern. Departement der Finanzen.
von Watzdorf. G. Thon.
Ministerial-Bekanntmachung.
Der Netto-Taxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf einen
Groschen sechs Pfennige festgestellt worden.
Weimar am 29. September 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Innern.
Für den Departements--Chef:
J. v. Helldorff.
Vom Bundes-Gesetzblatt ist die Nummer 34 erschienen und enthält:
Nr. 242. Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte,
Thierärzte und Apotheker. Vom 25. September 1869.
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.