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3) Die Verabredungen über die gemeinschaftliche Vertheilung des Einkom-
mens vom Malzaufschlag und den Uebergangssteuern bleiben unverändert aufrecht
erhalten,“
und nachdem hierüber Ministerial-Erklärungen d. d. Weimar den 22. September
1869 und München den 10. Oktober 1869 zum Zweck der Ratifikation ausge-
tauscht worden sind, so wird dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 5. November 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Gemäß einer von der Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft er-
statteten nachträglichen Anzeige und dem genehmigten Bauplan entsprechend wird
von der Linie der Gera-Eichichter Eisenbahn auch die Flur der Gemeinde Traun
durchschnitten. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 21.
Juli d. J. (Reg.-Bl. S. 280) wird dies andurch ergänzend zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 5. November 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
An die Stelle des zeitherigen Haupt-Agenten der Lebens-, Pensions= und
Leib-Renten-Versicherungs-Gesellschaft „Iduna“ in Halle, Kaufmanns Hermann
Knittel allhier, ist der Inspektor A. Ratenbacher daselbst getreten.
Es wird Solches zur öffentlichen Kenntniß andurch gebracht.
Weimar am 6. November 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
MWeimar. — Hof-Buchdruckerei. 1