Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen -Weimar-Eise nach. 
Nummer 27. Weimar. 30. November 1869. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Zur thunlichsten Verhütung der aus dem Genuß rohen oder halbrohen 
finnigen Fleisches für die Gesundheit der Genießenden entspringenden Gefahren 
sieht sich das unterzeichnete Staats-Ministerium veranlaßt, die nachfolgende „Be- 
lehrung über die Finnen“ zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die in 
derselben angerathenen Vorsichtsmaßregeln der sorgfältigen Beachtung des Publikums 
und namentlich der mit Verarbeitung von Fleisch beschäftigten Personen eindringlichst 
zu empfehlen. . 
Weimar am 3. November 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Belehrung über die Finnen. 
Im Fleisch des Schweines, seltener des Rindes, werden zuweilen in größerer 
oder geringerer Menge einzeln vertheilte, gerstenkorn= bis erbsengroße weißliche Blasen 
angetroffen, welche unter dem Namen von „Finnen“ bekannt sind und gemeinhin 
für unschädlich gehalten werden. 
Diese letztere Ansicht muß indessen als durchaus irrig bezeichnet werden, da durch 
neuere Forschungen außer Zweifel gestellt worden ist, daß die Finnen nichts anderes 
sind, als im Larvenzustand begriffene Bandwürmer und daß der Genuß lebender 
Finnen, z. B. im rohen oder halbrohen Fleisch, die Ursache zur Entstehung der 
Bandwurm-Krankheit des Menschen abgibt. 
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