Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen -Weimar-Eise nach.
Nummer 27. Weimar. 30. November 1869.
Ministerial-Bekanntmachungen.
Zur thunlichsten Verhütung der aus dem Genuß rohen oder halbrohen
finnigen Fleisches für die Gesundheit der Genießenden entspringenden Gefahren
sieht sich das unterzeichnete Staats-Ministerium veranlaßt, die nachfolgende „Be-
lehrung über die Finnen“ zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die in
derselben angerathenen Vorsichtsmaßregeln der sorgfältigen Beachtung des Publikums
und namentlich der mit Verarbeitung von Fleisch beschäftigten Personen eindringlichst
zu empfehlen. .
Weimar am 3. November 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Belehrung über die Finnen.
Im Fleisch des Schweines, seltener des Rindes, werden zuweilen in größerer
oder geringerer Menge einzeln vertheilte, gerstenkorn= bis erbsengroße weißliche Blasen
angetroffen, welche unter dem Namen von „Finnen“ bekannt sind und gemeinhin
für unschädlich gehalten werden.
Diese letztere Ansicht muß indessen als durchaus irrig bezeichnet werden, da durch
neuere Forschungen außer Zweifel gestellt worden ist, daß die Finnen nichts anderes
sind, als im Larvenzustand begriffene Bandwürmer und daß der Genuß lebender
Finnen, z. B. im rohen oder halbrohen Fleisch, die Ursache zur Entstehung der
Bandwurm-Krankheit des Menschen abgibt.
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